-
3070.1 - Postulatstext
-
Unternehmen sowie Selbständigerwerbenden vereinfacht werden kann, soll der Kanton eine befristete Anlaufstelle schaffen oder beauftragen. Somit soll sichergestellt werden, dass die Anliegen schnell gelöst, b Schwierigkeiten geratenen Unternehmen und Selbständigerwerbenden aus ähnlichen Gründen Hilfe benötigen, sollen die Prozesse standardisiert werden. Wir sind der Überzeugung, dass mit dieser Anlaufstelle den U
-
3080.1a - Beilage 1: RRB vom 24. März 2020 Stützungmassnahmen
-
m u t m a s s l i c h zu n e g a t i v e n F o l g e n f ü h r e n wird. Aus d i e s e m G r u n d soll d e r K a n t o n s s t e u e r f u s s für drei J a h r e b e f r i s t e t g e s e n k t w e r d Prüfungen weiterhin seriös, um sicherzustellen, dass Zahlungen auch gerechtfertigt sind. Trotzdem sollten somit Rechnungen schneller bezahlt werden können. Seite 7/13 Vorgehen: Sofortige Umsetzung. Die beeinträchtigt werden. Den Landwirtschaftsbetrieben und Bauernfamilien drohen finanzielle Engpässe, sollten die ordentlichen Instrumente, welche für wirtschaftlich rezessive Lagen geschaffen wur den (Kurzarbeit)
-
2981.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
-
pro Jahr. Die Studiengebühren belaufen sich auf rund 1600 Franken pro Semester. - Bei der Ausbildung soll die Praxis zentral sein: Der Schulbesuch findet voraussichtlich jeweils freitags und samstags statt Lehrpersonen angestellt werden: Nebst den bereits erwähnten Lehrpersonen, die schon beim GIBZ arbeiten, sollen Fac h- spezialisten/innen aus der Wirtschaft, die eine Affinität zur Bildung haben, für ein Pensum
-
2998.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Kosteneffizienz. Die Stawiko schliesst sich dieser Beurteilung an. Nach Meinung der Bildungskommission soll auch weiterhin strategisch nach vorne geschaut werden, ohne dabei "den Bogen der Sparsamkeit" zu haben wir zusätzliche Bemerkungen: 4) Internationalität: Die Bildungskommission regt an, die HSLU soll der Internationalität ein höheres Gewicht zu geben. Die Stawiko macht darauf aufmerksam, dass der «30 Prozent des Umsatzes» betrage. Der Begriff «Gesamtfinanzierung» auf Sei- te 3 ist unpräzise und sollte eigentlich auch «Gesamtumsatz» heissen. Die 30 Prozent vom Gesamtumsatz sind ein Richtwert, was die
-
3009.1 - Postulatstext
-
umzusetzen. Es sollen verstärkt Anreize und Massnahmen zur Schaffung und Aufwertung von Lebensräumen insbesondere für Insekten entwickelt werden. Zur Sensib i- lisierung für die Problematik soll die Beratung Strukturen und Ökoflächen geschaffen werden. Zur Sensibilisie- rung bezüglich Biodiversitätsverlust soll in der landwirtschaftlichen Bildung und Wei- terbildung die Aufklärungsarbeit verstärkt werden. 3 naturnahe Siedlungsräume attraktiver und haben einen nicht zu unterschätzenden Erholungswert. So sollen auf verschiedenen Flä- chen im Kanton Zug Massnahmen dazu ergriffen werden: 1 Hallmann, C. A. et
-
3010.1 - Postulatstext
-
Erstellung sowie hinsichtlich Energieeffizi- enz und erneuerbarer Energieträger im Betrieb resultiert, soll CO 2-neutral kompensiert werden. Begründung: Der Gebäudepark der Schweiz ist für rund 40 Prozent des am 28. August 2019 entsch ieden, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral sein muss. Der Kanton Zug soll bezüglich der Klimaneutralität mit gutem Beispiel vorangehen und seinen künftigen Gebäudebestand
-
3102.2b - Beilage 2: Vorstösse Altersvorsorge
-
und altersgerechter Wohnraum vom 15. Juni 2020 (Link zur Vorlage 3119) Das Planungs- und Baugesetz soll angepasst werden, sodass a) öffentliche Bauten behinder- tengerecht, b) c) d) verschieden grosse Wohnbauen SP-Fraktion betreffend Wohnraumförderung vom 6. Juni 2020 (Link zur Vorlage 3113) Der Regierungsrat soll nach 10 Jahren Bilanz ziehen zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
-
2996.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
dazu, dass die zwei im Geldspielbereich beste- henden Konkordate geändert werden müssen. Der Kanton soll beiden neuen Konkorda- ten (GSK und IKV 2020) beitreten. Ohne den Beitritt zum GSK (das Ziel ist der Kantone»). Auch hinsichtlich der IKV 2020 beantragt die Koko dem Kantonsrat den Beitritt. Dieser soll jedoch gemäss dem Antrag einer Mehrheit der Koko-Mitglieder erst dann erfolgen, wenn der IKV 2020 dem Konkordat nicht voreilig beitreten solle und dass der Kanton Zug so nicht bereits beigetreten wäre, falls von anderen Kantonen ein Veto kommen sollte. Sollten andere Kantone auch noch Vorbehalte haben
-
2996.4b - Beilage Stellungnahme FDKL
-
Generalversammlung zu entsenden. Dieses Erfordernis erfüllen nur aktive Regierungsmitglieder. Damit soll die lnteressenvertretung der Kantone als Eigner der Swisslos sichergestellt werden. Es ist zu beachten welche im Rahmen des Ratifikationsprozesses IKV 2O2O nicht beeinflusst werden kann. 5 3. Weshalb soll das Personal im von Art. 25 Abs.5 GSK öffentlich- rechtlich. ienes nach Art. 35 Abs- 7 K aber pri IKV 2020). Erst mit dem lnkrafttreten der IKV 2O2Q wird die IKV 1937 aufgehoben (Art. 10lKV 2020). Sollte der Kanton Zug die Zustimmung verweigern, so würde dies das lnkrafttreten der IKV 2020 (auch für
-
3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
Kleinaktionäre, sodass gegen- über dem NOK-Gründungsvertrag keine Nachteile entstehen. Die Ablösung soll per 1. Januar 2021 erfolgen, kommt jedoch nur dann zustande, wenn alle Eigner zustimmen. Die Hintergrün- somit zu einem Verkauf nicht äus- sern. Wenn es sich um eine strategische Beteiligung handelt, dann sollte diese im Verwaltungsver- mögen bleiben. Damit der Kantonsrat über die Umbuchung der Beteiligung vom