-
3011.2a - Beilage NOK-Gründungsvertrag
-
„Nordostschweizerischen Kraftwerke“ beschafft wer den kann, soll eine entsprechende Aktienkapital- erhöhung im Sinne des § 2 Absatz 2 eintreten. Sollte die Eütwicklung .des Energieabsatzes der „ NördQstsciw g1eichereriiä1tni. . .‘ Di :ZabI der ..Mitgli,eder a Verwaltp.ngsrates beträgt 25. Jeder beteiligte Kanton soll im Verwaltungsrat durch mindestens ein. Mitglied vertreten sein, das in verbindlicher Weise von der zuständigen kantonalen Instanzen unterzeichnet, welche bis spätestens den 15. Juli 1914 erfolgen muss. Sollte der vorstehende Vertrag von einem oder mehreren Kantonen nicht genehmigt werden, so ver pflichteten
-
3021.1 - Interpellationstext
-
Samstag, 12. Oktober 2019, ers- te Kundgebungen gegen die Militäroffensive in Syrien statt. 3 Weshalb soll es im Kanton Zug im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht möglich sein, politisch im öffentlichen Raum
-
3043.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
CVP-Fraktion werden folgende Themen angesprochen: - Unabhängig von den weiteren Standortabklärungen soll die pädagogische Modernisierung und energetische Sanierung bestehender Gebäude und Schulinfrastruktur die Baudirektion mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt; die Vorlage für einen Planungskredit soll voraussichtlich nächstes Jahr durch den Kantonsrat behandelt werden können. Im Rahmen dieser Vorlage
-
3049.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Gemeinde, die für dieses Verdichtungsgebiet verträgliche Ausnützung zu be- stimmen. Diese Festlegung soll anhand eines vom Richtplan geforderten qualifizierten Varian- tenstudiums erfolgen. Die Baudirektion
-
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
-
eines zur Kinderbetreuung: Im Kanton Zug soll die Kinderbetreuung inklusive Ferien von Montag bis Freitag flächendeckend sichergestellt wer- den. Die Gemeinden sollen für die Bereitstellung der Angebote zuständig ein Wech- sel zur Subjektfinanzierung statt (Gutscheinsystem in allen Gemeinden). Das Angebot soll ad- ministrativ einfach und für alle Erziehungsberechtigten günstig sein. Seite 8/8 3065.2 - 16437 Antrag zuständig sein. Für die Betreu- ung während der obligatorischen Schulzeit sollen die Gemeinden mit einer separaten Pau- schale (ähnlich der Normpauschale) entschädigt werden, im Vorschulbereich findet ein
-
3087.1 - Postulatstext
-
ten Mandatsträger, Parteien und Fraktionen. Dementsprechend soll dieses Postulat kein Votum gegen Weiterbildungen sein. Die Weiterbildung soll einfach nicht auf Kosten der Steuerzahler erfolgen. Staatlich nach Arbeitslage um das eigene Einkommen fürchtet. Nur schon aus Solidarität mit den Be- troffenen sollten wir auf dieses «Geschenk» verzichten. Zusammenfassend ist klar, dass wir als Volksvertreter eine
-
2976.2b - Beilage 2
-
Änderung von § 196 Absatz 1 des Steuergesetzes vom 25. Mai 2000 des Kantons Zug (StG; BGS 632.1) soll künftig auch die Mehrwertabgabe gemäss § 52a if. E PBG unter dem Titel der Aufwendungen bei der G erfüllen würde, wenn die Gesetzesrevision in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen werden sollte und in Kraft getreten ist. V. Objekt und Bemessung der Abgabe a) Grundsatz § 52a Absätze 1 und 2 gleich null. D a s e n t s p r i c h t s i c h e r n i c h t dem wahren Sinn d i e s e r Vorschrift. Sollte sie j e doch ein G e r i c h t im e r w ä h n t e n Sinn wörtlich a u s l e g e n , wäre die Unt
-
2976.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Fläche des GS 501 Teilfläche des GS 501, welche teilweise überbaut oder partiell veräussert werden soll . Die Mehrwertabgabe wird nur für diesen Grundstückteil fällig. 3. Das ARE fordert, § 52c Absatz 1 genügend liquid zu sein, die Mehrwertab- gabe leisten zu können. Die Fälligkeit der Mehrwertabgabe soll erst dann eintreten, wenn effe k- tiv Geld fliesst. Mit dem Vorschlag des ARE würde der Druck auf Kantonsrat in diesem marginalen Bereich keine Teilrevision von § 52c Abs. 1 PBG u nterbreiten wird. Sollte jedoch dereinst eine Rechtsmittelinstanz feststellen, dass die Regelung in § 52c Abs. 1 PBG im W
-
2990.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
der Besetzungsgrad der Fahrzeuge auf zwei Personen angehoben werden könnte. Auf freiwilliger Basis soll ver- sucht werden, den Besetzungsgrad zu erhöhen. Es sind diverse «Mitfahrbörsen» bekannt, wel- che lastung entlang der Umleitungsroute führt jede Störung zu Rückstau und Verkehrsüberlastung. Daher soll der Verkehrsfluss nicht durch zusätzliche Baustellen be- lastet werden. Mit der laufenden kantonalen Schnellbussen die verlorene Fahrzeit teilweise eingeholt werden. − Schnellbusse sollen in der Stadt Zug am richtigen Ort halten. Es sollen möglichst viele Arbeitskräfte aus dem Ägerital umsteigefrei und mit halbierter
-
2990.1 - Postulatstext
-
auch in den Berg- regionen. Das Scooter-Sharing hat sich bereits in der Stadt Zug ausgebreitet und soll im Herbst 2019 durch weitere Angebote erweitert werden. • Unterstützung von CoWorking-Spaces, damit währleisten und die bereits langen Anfahrtswege der Blaulichtorganisationen möglichst kurz halten. Deshalb soll der Kanton Zug innovativen Konzepten folgen und diese für die zwe ijähri- ge Bauzeit an der Lorze Prüfen von Angeboten für verbilligte ÖV-Abonnemente im Zusammenhang mit obenste- hendem Punkt. So sollen möglichst viele Personen für den öffentlichen Verkehr motiviert und langfristig an diese Verkehrsmittel