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3015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
als Folge von «Finanzen 2019» bei einem Prozent liegt. Die Festsetzung des jährlichen Prozentsatzes soll – wie schon bis anhin – durch die Steuerverwaltung erfolgen, was sachlich und fachlich sinnvoll sei Sportwette, eines Geschicklich- keitsspiels noch eines Kleinspiels erfüllen. Für diese beiden Kategorien soll der steuerliche Freibetrag je 1,0 Million Franken betragen. Wenn also jemand 1,5 Millionen Franken
3097.1 - Postulatstext
10 % aller genehmigter Gesuche. Sollte es nachträglich eine für einzelne Parteien bessere Bundeslösung geben, gilt für diese Partei die Bundeslösung. Dieser Vorstoss soll als dringliches Postulat behandelt Kurzarbeit kommen zum Zuge. Die reinen Mietkosten bleiben jedoch un- gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen sich auf den Standpunkt – sie müssen sie nicht oder nur zum Teil geholfen wird – zu lange, wie wir meinen. Seite 2/2 3097.1 - 16317 In den Genuss von Unterstützungen sollen all jene Geschäfte kommen, deren Mietobjekt ge- mäss Covid-Verordnung seit dem 16. März 2020 Ein
3150.2 - Antwort des Regierungsrats
Beratung wurde der Kan- tonsrat von der Regierung über die Pläne des ASTRA informiert. Gemäss Medien soll sich der Kanton Zug jedoch in der Begleitgruppe befinden. Seit wann hat die Zuger Regierung Kenntnis 2020, dass zwischen Stein- hausen und Zimbel keine neue Veloinfrastruktur gebaut wird. Stattdessen soll der bestehende Veloweg parallel zur Autobahn verstärkt werden (Hartbelag). Dieser Grundsatzentscheid
3185.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
sondern auch die Nichtwohnbauten (15 bis 20 Prozent Anteil am gesamten Gebäudebestand) erfasst. Dazu soll in § 4c die Möglichkeit einer Befreiung der Nichtwohnbauten – wie sie in den MuKEn vorgesehen wäre
3226.1 - Postulatstext
relevante und brennende Thema leider nicht die Aufmerksamkeit und Ressour- cen, die es verdient. Daher soll der Regierungsrat eine Strategie mit konkreten Massnahmen erarbeiten, um die Zu- ger Gewässer so weit insbesondere bei Bootsbesitzenden, An- gelnden und anderen an Gewässern aktiven Gruppen. Der Kanton Zug soll sich schnellstmöglich dafür einsetzen, dass die Nachbarkantone, insbe- sondere Luzern und Schwyz, erstellen und sich bei den übrigen Zugersee-Kantonen für ein gemeinsames Vorgehen einzusetzen. Es sollen mehr Ressourcen für das Monitoring, die Prävention und die Bekämpfung dieser Organismen bereitgestellt
2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Ausgleichszahlun- gen. Die Versammlung wird unterstützt durch eine Geschäftsstelle. Diese Funktion soll das Zentral- sekretariat der GDK übernehmen, um Synergien auf der administrativen Ebene nutzen zu entsprechenden gemeinwirtschaftl i- chen Leistung zuerkannt. Mit dem Beitritt des Kantons Zug zur WFV soll diese Pauschale auf die in Art. 2 Abs. 1 WFV vorgesehene Höhe (15 000 Franken) festgelegt werden. Vereinbarungskantone unter 18 fällt, wird die Vereinb a- rung hinfällig. 4.5. Folgen des Nichtbeitritts Sollte ein Kanton nicht beitreten, hat dies finanziel le Konsequenzen für die Spitäler und Klini- ken: Für
2801.1a - Beilage Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
ärztliche Behand- lungen eher am Arbeits- als am Wohnort: erfolgen, verworfen. Absatz 2 Der Ausgleich soll jährlich vorgenommen werden. Dafür ist die Basis zu bestimmen, d.h., festzulegen, welche Erhebungen Arbeitsweise und Beschluss- fassung der Versammlung geregelt werden. Geschäftsstelle der Versammlung soll das Zent- ralsekretariat der GDK sein, damit administrative Synergien gut genutzt werden können. Es Verpflichtung, vom SIWF definitiv als Weiterbildungsstandort anerkannt worden zu sein. Ausserdem sollten für die Auszahlung des Beitrags folgende weitere Qualitätskriterien zu erfüllen sein: • Die Institution
2819.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Interkantonalen Försterschule vom 8. J u- li 1971 aufgehoben. Mit dem vorliegenden Kantonsratsbeschluss soll die Kündigung der Inte r- Seite 2/4 2819.3 - 15765 kantonalen Vereinbarung aus dem Jahr 1992 vom
2844.5 - Antrag des Regierungsrats (Mittelschulen)
Sie legt die Klassengrössen für jene Fächer fest, die nicht im Klassenverband erteilt werden. Dabei soll in der Regel die Zahl von zehn Schülern nicht unter- schritten werden. 3 Sie legt die Klassengrössen sen für jene Fächer festBei jenen Fächern, die nicht im Klassenverband erteilt werden. Dabei soll in der Regel die Zahl , gilt ein Durch- schnitt von zehn Schülern nicht unterschritten werdenmindestens
2852.2 - Antwort des Regierungsrats
wonach Kantone, welche eine LSP führen, den Begriff der Not- fallbehandlung umschreiben müssen. Damit soll bei Versicherten, Leistungserbringern und Versicherern Klarheit geschaffen werden, wann eine Notf und dem Hilfsangebot der Sozialdienste eine gewisse Gleichgültigkeit an den Tag legen. Mindes- tens sollte man aber erwarten dürfen, dass sich die Betroffenen um eine Lösung bemühen. Tun sie es nicht, senden

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