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111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
werden ausser in den vom Gesetze bezeichneten Fällen und vorgeschriebenen Formen. Jeder Verhaftete soll in der Regel so- fort einvernommen werden. 4 Ungesetzlich oder unschuldig Verhafteten ist vom Staate die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Be- hörden gewählt werden sollen und wird deren erstmalige Amtsdauer be- stimmen. 2 Es sollen die Wahlen der politischen und gerichtlichen Behörden nicht zur gleichen
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
reichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen voraussichtlich begangen werden sollen oder es zur Abwehr drohender Ge- fahren geeignet und erforderlich ist. 3 Hat die präventive Observation
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
Einsprache hat aufschiebende Wirkung. § 37 Form 1 Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. 2 Die Beweismittel, auf die sich die Einsprecherin bzw
414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
Handelsdiplom – Abteilungen Handel und Berufsmaturität § 6 Prüfungszweck Abteilung Handel 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die not- wendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für die Arbeit in der Praxis erlangt haben. § 7 Prüfungszweck Abteilung Berufsmaturität 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die Fachhochschulreife erlangt haben. 2 Die Fach
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
Kanton Zug 821.11 Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV) Vom 30. Juni 2009 (Stand 26. Juni 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf das Bundesges
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
werden ausser in den vom Gesetze bezeichneten Fällen und vorgeschriebenen Formen. Jeder Verhaftete soll in der Regel so- fort einvernommen werden. 4 Ungesetzlich oder unschuldig Verhafteten ist vom Staate die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Be- hörden gewählt werden sollen und wird deren erstmalige Amtsdauer be- stimmen. 2 Es sollen die Wahlen der politischen und gerichtlichen Behörden nicht zur gleichen
416.212 - Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
dem Bund. Art. 2 Wirkungsziele von Ausbildungsbeiträgen 1 Mit der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen soll das Bildungspotenzial auf gesamtschweizerischer Ebene besser genutzt werden. Insbesondere sol- len
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Gemein- derats den Vorsitz. Das Protokoll verfasst eine Urkundsperson. § 61 Ausführungskommission 1 Soll eine Ausführungskommission das weitere Verfahren durchführen, ist sie mit drei oder fünf Mitgliedern dennoch einer Baubewilligung, wenn sie in den Wald- bzw. in den Gewäs- serabstand zu liegen kommen sollen oder aus Gründen der Verkehrssicher- heit problematisch sind. § 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
bei einer Verpfändung Hotelmobiliar im Sinne von Art. 805 Abs. 2 ZGB im Grundbuch angemerkt wird, soll dies auf Grund einer vom Betrei- bungsamt unter Zuzug von Sachverständigen vorzunehmenden Schätzung oder langjähri- ge Übung entgegenstehen, beträgt die Breite des Fahrweges 2,6 Meter. Der Luftraum soll in der angegebenen Breite auf 3,5 Meter Höhe freigehalten werden. 31) Vgl. Art. 21 SchlT ZGB. 29 211
231.7 - Völkerrechtliche Erklärung betreffend Gleichbehandlung von Staatsangehörigen im Konkursverfahren
Kanton Zug 231.7 Völkerrechtliche Erklärung betreffend Gleichbehandlung von Staatsangehörigen im Konkursverfahren Vom 11. Mai 1834 (Stand 11. Mai 1834) Der Vorort der schweizerischen Eidgenossenschaft

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