-
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
-
werden ausser in den vom Gesetze bezeichneten Fällen und vorgeschriebenen Formen. Jeder Verhaftete soll in der Regel so- fort einvernommen werden. 4 Ungesetzlich oder unschuldig Verhafteten ist vom Staate die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Be- hörden gewählt werden sollen und wird deren erstmalige Amtsdauer be- stimmen. 2 Es sollen die Wahlen der politischen und gerichtlichen Behörden nicht zur gleichen
-
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
-
reichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen voraussichtlich begangen werden sollen oder es zur Abwehr drohender Ge- fahren geeignet und erforderlich ist. 3 Hat die präventive Observation
-
162.1 - Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG)
-
Einsprache hat aufschiebende Wirkung. § 37 Form 1 Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. 2 Die Beweismittel, auf die sich die Einsprecherin bzw
-
414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
-
Handelsdiplom – Abteilungen Handel und Berufsmaturität § 6 Prüfungszweck Abteilung Handel 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die not- wendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für die Arbeit in der Praxis erlangt haben. § 7 Prüfungszweck Abteilung Berufsmaturität 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die Fachhochschulreife erlangt haben. 2 Die Fach
-
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
-
Kanton Zug 821.11 Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV) Vom 30. Juni 2009 (Stand 26. Juni 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf das Bundesges
-
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
-
werden ausser in den vom Gesetze bezeichneten Fällen und vorgeschriebenen Formen. Jeder Verhaftete soll in der Regel so- fort einvernommen werden. 4 Ungesetzlich oder unschuldig Verhafteten ist vom Staate die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Be- hörden gewählt werden sollen und wird deren erstmalige Amtsdauer be- stimmen. 2 Es sollen die Wahlen der politischen und gerichtlichen Behörden nicht zur gleichen
-
416.212 - Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
-
dem Bund. Art. 2 Wirkungsziele von Ausbildungsbeiträgen 1 Mit der Gewährung von Ausbildungsbeiträgen soll das Bildungspotenzial auf gesamtschweizerischer Ebene besser genutzt werden. Insbesondere sol- len
-
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
-
Gemein- derats den Vorsitz. Das Protokoll verfasst eine Urkundsperson. § 61 Ausführungskommission 1 Soll eine Ausführungskommission das weitere Verfahren durchführen, ist sie mit drei oder fünf Mitgliedern dennoch einer Baubewilligung, wenn sie in den Wald- bzw. in den Gewäs- serabstand zu liegen kommen sollen oder aus Gründen der Verkehrssicher- heit problematisch sind. § 45 Gesuchsunterlagen für Bauanzeigen
-
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
-
bei einer Verpfändung Hotelmobiliar im Sinne von Art. 805 Abs. 2 ZGB im Grundbuch angemerkt wird, soll dies auf Grund einer vom Betrei- bungsamt unter Zuzug von Sachverständigen vorzunehmenden Schätzung oder langjähri- ge Übung entgegenstehen, beträgt die Breite des Fahrweges 2,6 Meter. Der Luftraum soll in der angegebenen Breite auf 3,5 Meter Höhe freigehalten werden. 31) Vgl. Art. 21 SchlT ZGB. 29 211
-
231.7 - Völkerrechtliche Erklärung betreffend Gleichbehandlung von Staatsangehörigen im Konkursverfahren
-
Kanton Zug 231.7 Völkerrechtliche Erklärung betreffend Gleichbehandlung von Staatsangehörigen im Konkursverfahren Vom 11. Mai 1834 (Stand 11. Mai 1834) Der Vorort der schweizerischen Eidgenossenschaft