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171.4 - Prüfungsreglement für Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter im Beurkundungsrecht
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Erstel- lung der öffentlichen Urkunden werden dem Kandidaten je vier Stun- den eingeräumt. Die Prüfung soll nach Möglichkeit am gleichen Tag stattfinden. b) Eine mündliche Prüfung, die sich auf die privatr dungsvorschriften des Bundes erstreckt. Die mündliche Prüfung ist vor der Gesamtkommission abzulegen und soll mindestens eine halbe Stunde dauern. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt das Be- stehen der
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861.5 - Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
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die Betreuung von Personen mit Behinde- rung und von Personen mit Betreuungsbedarf. 2 Dieses Gesetz soll a) die Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Teilha- be von Personen mit Behinderung
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1267.1 - Bericht der Begleitkommission Pragma
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1267.1 (Laufnummer 11566) ZWISCHENBERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA ZUM AKTUELLEN STAND DES PILOTPROJEKTES BERICHT DER BEGLEITKOMMISSION PRAGMA VOM 1. SEPTEMBER 2004 Sehr gee
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1267.3 - Bericht der Begleitkommission Pragma
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verstärken. Auch jene, die nicht am Pilotprojekt teilnehmen, sollen invol- viert werden und von den bisherigen positiven Ergebnissen erfahren. Damit soll die Verwaltung rechtzeitig auf eine – je nach Verlauf an den Regierungsrat verabschiedet: 4 1267.3 - 12245 Empfehlung 2 In künftigen Leistungsaufträgen sollen nach Möglichkeit vermehrt auch überprüfbare qualitative Ziele formuliert werden (Kundenzufriedenheit
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1267.4 - Bericht der Begleitkommission Pragma
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Amt gleichermassen für die Nachwuchsausbildung eignet (Aufgaben, Organisation, Res- sourcen etc.), soll die Ausbildung von Lernenden und Praktikantinnen und Praktikan- ten (Schüler/-innen und Studierende)
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1584.1 - Motions- und Postulatstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1584.1 (Laufnummer 12487) MOTION UND POSTULAT DER SP-FRAKTION BETREFFEND NACHHALTIGE JUGENDPOLITIK VOM 17. SEPTEMBER 2007 Die SP-Fraktion hat am 17. September 2007 folgende Moti
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1606.1 - Motionstext
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unterbreiten, mit der der Einsatz von Videoüberwachung in einem formellen Gesetz geregelt wird. Es soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, öffentlichen Organen im Kanton Zug zu ermöglichen, öffentlich gemeindliche Organe nicht ausdrücklich geregelt. Mit der hier geforderten gesetzlichen Grundlage sollen klare und transparente Re- geln (wer darf was unter welchen Umständen bewilligen, Aufbewahrung, Löschung
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1635.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die SVP-Fraktion eine Motion betreffend die Einführung von Sozialin- spektoren eingereicht. Darin soll der Regierungsrat beauftragt werden, dem Kantonsrat eine Vorlage betreffend die Änderung des Gesetzes Qualitätssicherung und Kontrolle spielen eine bedeutende Rolle. Die Anwendung dieser Instrumente sollte aber in einem sinnvollen Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen stehen. Auf den einzelnen Fall bezo- Ermittlung. So wichtig die Bekämpfung von unrechtmässigem Leistungsbezug auch ist, die Missbrauchsdebatte sollte nicht dazu führen, dass der Fokus in der Sozialhilfe einseitig auf Kontrollen gelenkt wird und den
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1668.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Rechnungsergebnisses bereits aus dem Ertragsüberschuss des Jahres 2007 zu bilden. In den nächsten Jahren soll diese Re- serve gemäss den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten bis zur geplanten Höhe von 350 Mio
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2251.10 - Synopse
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verlangen. Der Persön- lichkeitsschutz und die Geheimhaltung sind zu be- rücksichtigen. 2 Fragen sollen mit verhältnismässigem Aufwand kurz und fristgerecht beantwortet werden können. Fragen, die nur am