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861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
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Einrichtungen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton offenstehen sollen – dass die hierfür nötige Angebotsoffenheit nur spielen kann, wenn die Kostenübernahme zwischen den
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Weisungen zum Vollzug des Parkplatzreglements
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s Gesuch ist frühzeitig beim Parkingmanagement einzureichen. 3 Bei Einladungen zu Veranstaltungen soll der Vermerk angebracht werden: «Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist nur ein
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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zu verlangen. Der Per sönlichkeitsschutz und die Geheimhaltung sind zu berücksichtigen. 2 Fragen sollen mit verhältnismässigem Aufwand kurz und fristgerecht be antwortet werden können. Fragen, die nur
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Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
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Arbeitszeiten gebunden. 4 154.214 4. Jahresarbeitszeit § 14 Jahresarbeitszeit 1 Mit der Jahresarbeitszeit soll die Arbeitszeit an allfällige Schwankungen der Arbeitsbelastung während des Jahres sowie an die u Gründen entscheidet die Amtsleitung. § 5 Sollarbeitszeit 1 Das Personalamt berechnet unter Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage die jährliche Sollarbeitszeit und gibt diese jeweils im Voraus bekannt 41-Stunden-Woche 8 Stunden 12 Minuten (8.2 Stunden). 3 Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. § 6 Istarbeitszeit 1 Als Istarbeitszeit gilt die in einem
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Reglement über die Jahresarbeitszeit
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Überstundenarbeit. § 9 Zeiterfassung 1 Die Arbeitszeit ist festzuhalten. Sie dient der Kontrolle und soll die effizi- ente Bewirtschaftung des Zeitsaldos erleichtern. § 10 Zeitsaldo 1 Die Amtsleiterin oder e tägliche Arbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. § 4 * Jährliche Sollarbeitszeit 1 Die jährliche Sollarbeitszeit wird unter Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage jeweils vom Personalamt festgelegt
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215.32 - Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
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Grundlast keine gütliche Einigung erzielt werden kann, ist die rechtliche Er ledigung herbeizuführen. Es soll ihr ein Einigungsversuch des Grundbuch verwalters vorangehen. 8 215.32 2 Der Bereinigungsbeamte hat Bedeutung verloren haben, jedoch im Hypothe kenbuch und Servitutenprotokoll noch aufgeführt werden, sollen gelöscht werden. 4 Ist an Dienstbarkeiten ein Interesse zwar noch vorhanden, aber im Ver gleich Hypothekenbuch eingetragene Pfandtitel, die nicht beigebracht werden können, verloren oder vermisst sind, sollen beim Kantonsgericht zur Kraft loserklärung angemeldet werden. 2 Grundpfandverschreibungen, die angeblich
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512.1 - Polizeigesetz
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aufgrund hinreichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass eine Straftat voraussichtlich begangen werden soll und b) die besondere Schwere der in Betracht fallenden Straftat die verdeckte Vorermittlung rechtfertigt reichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen voraussichtlich begangen werden sollen oder es zur Abwehr drohender Ge fahren geeignet und erforderlich ist. 3 Hat die Observation insgesamt
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Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln (Heilmittelverordnung, HMV)
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Verzeichnis der genehmigten Hausspezialitäten. Sie löscht diese nach zehn Jahren aus dem Verzeichnis. Soll die Hausspezialität über diesen Zeitpunkt hinaus defekturmässig herge- stellt werden, ist eine erneute
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Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Zeltplätzen
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bezeichnet zu diesem Zwecke einen verantwortlichen Platzwart. 2 … * 3 Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr soll auf dem Zeltplatz Ruhe herrschen. 4 Zuwiderhandelnde sind vom Platze wegzuweisen und nötigenfalls geklärt und zweckmässig abgeleitet werden. Es sind genügend Wasch- und Abwaschanlagen einzurichten. Es sollen zudem gut unterhaltbare, nachts beleuchtete und für die Ge- schlechter getrennte Abortanlagen bestehen
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Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung
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und Organisation § 1 Zweck 1 Durch die Verbilligung der Prämien für die Krankenpflegeversicherung soll den beitragsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungs schutz zu finanziell tragbaren