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Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
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Einrichtungen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton offenstehen sollen – dass die hierfür nötige Angebotsoffenheit nur spielen kann, wenn die Kostenübernahme zwischen den
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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des ZEBA
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nach Anhörung des ZEBA den Standort sowie das Einzugsgebiet der Sammelanlage fest. 2 Der Standort soll eine sichere, ökologische und wirtschaftliche Durchfüh rung der Abfallentsorgung gewährleisten. Bei
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Microsoft Word - 512.2-A1.doc
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Polizei Einsatz VKD, später Si Ass Aufgabenerfüllung gemäss Verwaltungs- vereinbarung Wo zweckmässig, soll Technik eingesetzt wer- den (Barrieren mit Ti- cketautomaten); Prüfung einer Anstoss- finanzierung
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Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
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Kanton Zug 511.114 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention Vom 16. September 2010 (Stand 1. April 2011) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob
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Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen
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oder wenn ein bewegliches Vermögensstück sich als Pfand in den Händen eines Gläubigers befindet, so soll derselbe befugt sein, sein Recht an dem ihm verhafteten Gegenstande vor dem Richter und nach den Gesetzen Gesetze des Landes für die Einheimischen selbst vorschreiben. Art. 3 1 Nach Ausbruch eines Konkurses sollen wechselseitig keine andern Arreste auf das Vermögen des Gemeinschuldners angelegt werden, als zugunsten hen Güter eines Gemeinschuldners, auf welchem Staatsgebiete sich dieselben immer befinden mögen, sollen in die allgemeine Konkursmasse fallen. Art. 5 1 Wenn jedoch ein Gläubiger ein spezielles gerichtliches
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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Kanton Zug 731.1 Gesetz über die Gewässer (GewG) Vom 25. November 1999 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und e der Kantonsverfassung1), * beschlies
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Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
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Kanton Zug 512.2 Gesetz über die Organisation der Polizei (PolizeiOrganisationsgesetz) Vom 30. November 2006 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der
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Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
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Kanton Zug 752.5 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte * Vom 12. Mai 1966 (Stand 18. Juni 1973) Um den Betrieb auf den nicht eidgenössisch konzessionierten Lu
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Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien
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Kanton Zug 942.415 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien Vom 26. Mai 1937 (Stand 8. September 1978) Art. 1 1 Die dieser Vereinbarung beitretenden Kantone (im
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Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
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Klassenlehrperson. 2 Die Wahl der Massnahme soll der Art und Schwere des Verstosses ange- messen sein. Die Strafarbeit und die Beschäftigung in Strafstunden sollen erzieherisch sinnvoll sein. 3 Stellt die