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Disziplinarordnung für die Kantonsschule Menzingen
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lehrperson erfolgen. 3 Die Wahl der Massnahme soll der Art und Schwere des Verstosses ange- messen sein. Die Strafarbeit und die Beschäftigung in Strafstunden sollen erzieherisch sinnvoll sein. 4 Stellt die
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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hrung. Er kann das Stimmbüro nötigenfalls mit Hilfskräften erweitern. 2 Die politischen Parteien sollen im Stimmbüro entsprechend ihrer Stärke im Gemeinderat vertreten sein. 3 Das Stimmbüro überwacht die
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Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
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Klassenlehrperson. 2 Die Wahl der Massnahme soll der Art und Schwere des Verstosses ange- messen sein. Die Strafarbeit und die Beschäftigung in Strafstunden sollen erzieherisch sinnvoll sein. 3 Stellt die
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Filmgesetz
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n prüft die eingegangenen Gesuche unter den Ge- sichtspunkten von Art. 18 des Bundesgesetzes. Sie soll zu diesem Zwecke die Bewerber und allfällige Einsprecher anhören. Sie kann Augenscheine vornehmen
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Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen–Neuheim und Umgebung
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Kanton Zug 711.7 Gesetz über den Schutz und die Erhaltung der Moränenlandschaft im Raume Menzingen–Neuheim und Umgebung Vom 12. Juni 1988 (Stand 12. Juni 1988) Die Stimmberechtigten des Kantons Zug ha
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Reglement über die Ambulanten Psychiatrischen Dienste
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von der Chefärztin bzw. vom Chefarzt zu überprüfen. 3 Die Anstellungsdauer von Assistenzarztpersonen soll vier Jahre nicht über- schreiten. § 17 Aufsicht 1 Der Betrieb der APDienste untersteht der gesund
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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im Kanton sollen umfassend und für eine angemessene Prä mie gegen Feuer und Elementarschäden sowie gegen weitere Gefahren nach diesem Gesetz versichert sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausreichen
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Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Personalamt. § 3 Teilzeitbeschäftigung 1 Zum Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung soll der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein, soweit nicht die Aufgabenerfüllung
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Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)
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ng1), beschliesst: 1. Zweck, Aufgaben, Wirkungsbereich, Finanzielles § 1 Zweck 1 Die Ombudsstelle soll das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und den Trägern öffentlicher Aufgaben auf Kantons- und Gem
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Verordnung über das Bewilligungsverfahren für den elektronischen Datenaustausch (Online-Verordnung)
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Kanton Zug 157.22 Verordnung über das Bewilligungsverfahren für den elektronischen Datenaustausch (Online-Verordnung) Vom 24. Juni 2008 (Stand 28. Juni 2008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestütz