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möglichst ungehindert und mit hoher Priorität und erreicht konkurrenzfähige Reisezeiten. Das Hauptnetz soll zu einem Pneu- tram- oder Tramsystem weiterentwickelt werden können. V 6.4 Treten verkehrliche Be sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 6 Zonen mit speziellen Vorschriften
751.14 - Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
den Gebührentarif. 6. Unterhalt der Strassen und Wege § 26 Umfang des Unterhalts 1 Der Unterhalt soll eine sichere Benutzung der Strassen und Wege gewährleisten. 8 751.14 2 Er erfolgt im Rahmen des zeitlich
844.4 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
Kanton Zug 844.4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Vom 30. April 2009 (Stand 14. September 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über
512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
Kanton Zug 512.2 Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) Vom 30. November 2006 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der
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möglichst ungehindert und mit hoher Priorität und erreicht konkurrenzfähige Reisezeiten. Das Hauptnetz soll zu einem Pneu- tram- oder Tramsystem weiterentwickelt werden können. Richtplankarte V 5 Richtplankarte sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 6 Zonen mit speziellen Vorschriften
512.1 - Polizeigesetz
aufgrund hinreichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass eine Straftat voraussichtlich begangen werden soll und b) die besondere Schwere der in Betracht fallenden Straftat die verdeckte Vorermittlung rechtfertigt reichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen voraussichtlich begangen werden sollen oder es zur Abwehr drohender Ge- fahren geeignet und erforderlich ist. 3 Hat die Observation insgesamt
157.1 - Datenschutzgesetz (DSG)
Kanton Zug 157.1 Datenschutzgesetz * (DSG) Vom 28. September 2000 (Stand 1. September 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung1), * beschliesst: 1. A
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möglichst ungehindert und mit hoher Priorität und erreicht konkurrenzfähige Reisezeiten. Das Hauptnetz soll zu einem Pneu- tram- oder Tramsystem weiterentwickelt werden können. Richtplankarte V 5 Richtplankarte sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 6 Zonen mit speziellen Vorschriften
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
zu verlangen. Der Per- sönlichkeitsschutz und die Geheimhaltung sind zu berücksichtigen. 2 Fragen sollen mit verhältnismässigem Aufwand kurz und fristgerecht be- antwortet werden können. Fragen, die nur
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
Arbeitszeiten gebunden. 4 154.214 4. Jahresarbeitszeit § 14 Jahresarbeitszeit 1 Mit der Jahresarbeitszeit soll die Arbeitszeit an allfällige Schwankungen der Arbeitsbelastung während des Jahres sowie an die u Gründen entscheidet die Amtsleitung. § 5 Sollarbeitszeit 1 Das Personalamt berechnet unter Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage die jährliche Sollarbeitszeit und gibt diese jeweils im Voraus bekannt 41-Stunden-Woche 8 Stunden 12 Minuten (8.2 Stunden). 3 Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. § 6 Istarbeitszeit 1 Als Istarbeitszeit gilt die in einem

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