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1742.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und Steuerkunden zu Gute kommt. Das ZFA-Modell wurde nicht für die kurze Sicht aufge- baut, sondern soll langfristig Gültigkeit haben, damit es seine auch von den Gemeinden gewoll- te Wirkung entfalten kann und andererseits die gemeinsame Bewältigung der finanziellen Mehrbelastung durch die NFA. Letzteres sollte durch eine Entlastung des Kantons im Rahmen der neuen Auf- gabenteilung und durch den Rückzug des schaffen. Mit der Schaffung einer zentralen Fachbehörde stellt sich die Frage der Trägerschaft. Künftig sollen nicht mehr die einzelnen Einwohner- und Bürgergemeinden Träger sein. Obwohl es sich im Grunde im
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1743.1 - Interpellationstext
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en auf die Menschen und die Natur durch die nicht ionisierende Strahlung gering sind. Im Weiteren soll sich der Kanton beim Bund dafür einsetzen, dass auch bestehende Leitungen durch den Bund und den
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1775.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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die Vorlage 1775.4 - 12988 betreffend Gründung und Statut einer Aktiengesellschaft nicht be- raten. Sollte wider Erwarten der Kantonsrat dieser Variante den Vorzug geben, wäre konse- quenterweise das Geschäft Vorschläge sind von der vorberatenden Kommission grundlegend überarbeitet und abgeändert worden. Dabei sollen die Einwohnergemeinden einen neuen politischen Auftrag erhalten, indem sie oder die gemeinnützigen
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1803.2 - Antwort des Regierungsrates
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rechneten bereits die Hälfte der Spitäler ihre Leistungen mit APDRG-Fallpauschalen ab. Im Jahr 2012 soll für die Akutspitäler flächendeckend eine schweizerische Version SwissDRG eingeführt werden. Bei dieser
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1861.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Konsul 1719 / 1 Vorlage Nr. 1861.1 Laufnummer 13198 Finanzplan 2010 – 2013 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 22. September 2009 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemä
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1741.1 - Postulatstext
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bereits bestehenden Bemü- hungen der Gemeinden, der Schulen und der Vereine zu stellen. Insbesondere soll der Einbezug in das regierungsrätliche Projekt „Gemeinsam gegen Gewalt“ geprüft werden. Begründung:
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1829.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Interessen tangiert, ist keine öffentliche Planauflage notwendig. 2. Bauprogramm Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2010 begonnen werden. Die gesamte Bauzeit beträgt ca. fünf Monate, ohne Deckbelagseinbau 2 Abs. 1 Bst. b des Strassenbauprogramms. Sie erfolgt mit einfa- chem Beschluss. Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2010 beginnen und werden voraussicht- lich ca. fünf Monate dauern. II. Projektbegründung
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1829.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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nahm zur Kenntnis, dass es sich bei diesem Projekt um eine reine Strassen- sanierung handelt. Dabei soll die Verkehrssicherheit des Langsamverkehrs erhöht werden, namentlich im Bereich einer Trottoirüberfahrt
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1886.16 - Antrag von Karin Andenmatten, Rosemarie Fähndrich Burger, Eric Frischknecht und Silvan Hotz zur 2. Lesung des GOG
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Täterschaft, sondern insbesondere auch für die Opfer und die Öffentlichkeit. Mit dieser Ausnahmeregelung soll nicht das Ergebnis der ersten Lesung untergraben werden. Angesichts der hohen Tragweite scheint es
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1778.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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19. Dezember 1989, S. 28: "Mit Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes soll der Wildscha- denfonds aufgelöst werden. Wildschäden sollen fortan aus Mitteln der Laufenden Staatsrech- nung entschädigt werden Postulat wird weiter vorgebracht, das Wild sei Eigentum des Staates. Für Schäden, die es verursache, solle der Eigentümer künftig alleine aufkommen. Im Vergleich zu anderen Kanto- nen seien die Gebühren hoch Fr. 180.-- nebst Zuschlag gemäss § 12". Seite 4/6 1778.2 - 13213 Jagdgesetzes vom 25. Oktober 1990 sollte die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe für die einzelnen Patentarten an den Regierungsrat