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2029.2 - Antwort des Regierungsrates
und Wirtschaftsraums zum Ziel gesetzt. Gemäss den re- gierungsrätlichen Legislaturzielen 2010 - 2014 soll diese Strategie unter anderem mit einem Ausbau der E-Government-Angebote umgesetzt werden. E-Government folgende Anforde- rungen gestellt: - Es sollte die sichere und eindeutige Zuordnung einer elektronischen Identität zu einer Per- son ermöglichen; - es sollte möglichst wenige Angaben zur Person enthalten enthalten (sog. Identifikatoren); - es sollte schweizweit genutzt werden können; - es sollte möglichst vielseitig einsetzbar und - möglichst kostengünstig sein. Die SuisseID ist der erste und bislang einzige
2036.3a - Beilage
Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB) - Erwachsenenschutzrecht vom 17. August 1911 (BGS 211.1) Synopse (Beilage zu Bericht und Antrag der v
2036.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
sungsentwurf vom 31. Mai 2011). Die Zuständigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbe- hörde (KESB) soll aus diesen Gründen auf den Bereich der Familienpflege beschränkt werden. Der KESB wird die Aufgabe von der Familienpflege (dauerhafte Unterbrin- gung) zu unterscheiden. Diese Formen der Betreuung sollen gemäss der Revision des Kinder- betreuungsgesetzes (Vorlage des Regierungsrates vom 13. Dezember Bericht der Interface vom 18.3.2011 2036.6 - 13964 Seite 3/4 Nach Auffassung des Regierungsrates sollen auch nach Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes wie bis anhin die Einwohn
1901.6 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
zusätzlichen Kredite für die Jahre 2010 und 2011 aus unse- rer Sicht sehr grosszügig hochgerechnet. Es sollte deshalb zu keinen Streichungen oder Verzöge- rungen wegen nicht verfügbarer finanzieller Mittel von
1901.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
erarbeitet und dem Kantonsrat rechtzeitig zur Geneh- migung vorgelegt werden wird. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob das In- strument «Rahmenkredit» noch die richtige Form zur Sicherstellung
1929.1 - Motionstext
Verfassungsänderung zur Einführung eines Verordnungsvetos zu unterbreiten. Mit dem Verordnungsveto soll der Kantonsrat gegen eine vom Regierungsrat beschlossene Verordnung oder Verordnungsände- rung innert
1972.2 - Antwort des Regierungsrates
Freitag je drei Verbin- dungen zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend. Die neue Leistung soll bei der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) bestellt und während den ersten Jahren als Versuch angeboten
1978.3 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 1978.3/1979.3/1980.3 Laufnummer 13603 Kantonsratsbeschlüsse betreffend Genehmigung der Geschäftsordnung des Obergerichts betreffend Genehmigung der Geschäftsordnung des Kantonsgerichts bet
1989.2 - Antwort des Regierungsrates
ihren Aufgaben vereinbar ist. Das Bundesgesetz über das Internationale Privat- recht (IPRG, SR 291) soll zudem um eine ausdrückliche Regelung der Eheungültigerklärung ergänzt werden, um die Anwendung der Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangshei- raten vom 23. Februar 2011 sollen Zwangsheiraten neu verstärkt bekämpft sowie Opfer wirk- sam unterstützt und in ihren Grundrechten Ehegesuch offensichtlich nicht dem freien Willen der Verlobten entspricht. Die Zivilstandsbehörden sollen zur Strafanzeige ver- pflichtet werden, wenn sie Ausübung von Zwang feststellen. Des Weiteren schlägt
1989.1 - Interpellationstext
dass sie von in der Schweiz lebenden Muslimen wisse, die ihre Töchter zwangsverheirateten. Natürlich soll jeder auch die Freiheit haben dürfen, die Unfreiheit zu wählen – wenn dies aus freien Stücken geschieht

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