-
2022.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 2022.1 Laufnummer 13702 Interpellation von Beat Sieber, Daniel Thomas Burch, Barbara Strub, Dominik Lehner, Monika Weber und Thomas Lötscher betreffend den Plänen des Universitätsrates Luz
-
2020.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 13. September 2011
-
aufgrund hinreichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass eine Straftat voraussichtlich begangen werden soll und b) die besondere Schwere der in Betracht fallenden Straftat die verdeckte Vorermittlung rechtfertigt
-
2041.1 - Postulatstext
-
nische Erneuerung von Gebäuden im Kanton Zug längerfristig sicherzustellen. Dieses Förderprogramm soll an das bisherige gemäss Kantonsratsbeschluss vom 29. Oktober 2009 anschliessen, dessen Vorteile b
-
2063.1 - Motionstext
-
hten ge- schützten Sphären einzugreifen. Wachsamkeit tut not. 5. Das Verbot des Sexualunterrichts soll in die Gesetzgebung aufgenommen werden. Nur so ist gewährleistet, dass die genannten Freiheitsrechte entsprechende Videos. Mit Plüsch- und Holzmodellen wird der Geschlechtsakt praktisch geübt. Die Älteren sollen sich zu leiser Musik gegenseitig „mas- sieren“ oder sich mit warmen Sandsäcken „berühren“. Entsprechend
-
2062.1 - Motionstext
-
Vorlage Nr. 2062.1 Laufnummer 13819 Motion von Alois Gössi und Zari Dzaferi betreffend Leitung des Kantonsrates bei der Konstituierung vom 10. Juni 2011 Die Kantonsräte Alois Gössi, Baar, und Zari Dza
-
2067.1 - Postulatstext
-
ng von Fr. 960.00 gemäss SKOS kann sich kein/e So- zialhilfeempfänger/in diesen Luxus leisten. Es soll auch verhindert werden, dass Väter oder Mütter das Geld anstatt für die Familie für die Autos ausgeben
-
2068.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
-
Vorlage Nr. 2068.6 Laufnummer 14006 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung vom 6. März 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin S
-
2073.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
die Zu- ständigkeiten, die Massnahmen und die Finanzierung geregelt seien. Dieses wichtige Gesetz solle diskutiert und beraten werden. Die Stawiko ist mit 5 Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltung auf die
-
2478.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
n oder der Gemeindeschreiber bzw. die Kirchgemeind e- schreiberin oder der Kirchgemeindeschreiber soll zudem neu nur noch mit beratender Stimme an den Bürositzungen teilnehmen. Mit dieser neuen Regelung einheitliche Lösung auf der Ebene Kanton und Gemeinden entsteht. Das Büro des Grossen Gemeinderates sollte in einem angemessenen Verhältnis zur dessen Mitgliederzahl stehen. Der Grosse Gemeinderat der Stadt n nicht mehr autom a- tisch wegen ihrer Funktion zu Büromitgliedern werden. Dies ist vertretbar, sollen doch neu alle Fraktionen im Büro vertreten sein. Eine analoge Regelung kennt die Stadt Luzern für
-
2476.6 - Antrag von Markus Hürlimann, Michael Riboni und Oliver Wandfluh zur 2. Lesung
-
dem zeitgenössischen Verstän d- nis Rechnung getragen, was zu begrüssen ist. § 102a Abs. 1 EG ZGB soll deshalb gemäss A n- trag der vorberatenden Kommission vom 23. September 2015 und als Resultat der tote Einfriedung die Höhe von 1.8 Meter, vergrössert sich der Gren z- abstand um die halbe Mehrhöhe. Sollte der Kantonsrat diesem Antrag nicht zustimmen können, stellen die vorgenannten Kan- tonsräte folgenden