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1590.16 - Antrag von Silvan Hotz, Franz Peter Iten, Moritz Schmid und Thomas Brändle zur 2. Lesung
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nächste Revision des Schweizerischen Lebensmittelgesetzes ist auf 2010 vorgesehen. Die Schweigepflicht soll im Rahmen der Gesetzesrevision auf Bundesebene diskutiert und nicht auf Kantonsebenen gelockert werden
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1590.10 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
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sen im Kanton Zug folgenden Antrag: 11. Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen, § 69 Absatz 5 soll wie folgt geändert wer- den: Für die Umsetzung der Bestimmungen über den Nichtraucherschutz (§ 48)
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1596.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vertretung des Kantons Schwyz und der betroffenen Zuger Gemeinden, Vertretung des Langsamverkehrs) sollten in einem Organisationskomitee (OK) vertreten sein, um die Planung an die Hand zu nehmen und die
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1597.1c - Beilage 2b
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Das vom eidgenössischen Parlament beschlossene Infrastrukturfondsgesetz (IFG) vom 6. Oktober 2006 soll auf den 1.1.2008 in Kraft gesetzt werden. Mit dem Infrastrukturfonds des Bundes werden für den Ag
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1735.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1735.2 Laufnummer 13017 Interpellation der Alternativen Fraktion betreffend neoliberales Steuerdumping auch nach dem Ende des Neoliberalismus? (Vorlage Nr. 1735.1 - 12888) Antwort des Regi
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1837.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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jeder Richterin und jedem Richter mindestens eine ganze Gerichtsschreiberstelle zur Verfügung stehen soll (derzeit liegt das Verhältnis pro Richterpen- sum bei 5/6 Gerichtsschreiberpensum), weshalb es beim
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1838.1a - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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sind. Für 2008 liegen ähnliche Vergleichszahlen vor (32, 57 und 77%). Ziel und Vorgabe der Arbeit soll sein, ein Beschwerdeverfahren innerhalb von drei Mona- ten nach Abschluss des Schriftenwechsels zu
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1565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit. Die Zentralschweizer Kantone sollen für die Programmperiode 2007-2013 gesamthaft maximal Fr. 1 Mio. aufwenden, wovon der Kanton Zug maximal vereinfachen. Sie hat die gesetzlichen Regelwerke entsprechend verbes- sert. Die neuen Bestimmungen sollen die solidere Basis für die Kooperations-Aktivi- täten bilden und die Umsetzung der Programme deutlich die klare Fokus- sierung auf den neuen Schwerpunkt "Entwicklung von KMUs und Innovationen". Damit sollen der Wirtschaftsbezug und die Praxisnähe verstärkt werden. Wichtig ist auch, dass die EU-Kommission
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1568.07 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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ungenügend und schlägt daher ein gestuftes Modell vor. Bei einem Reineinkommen bis zu Fr. 50'000.-- soll ein Abzug von 30 % der Wohnkosten und bei einem Reineinkommen von Fr. 50'000.-- bis 70'000.-- ein beiträgt. Letztlich könnte dies die Steuermoral der Normal- und Wenigverdienenden unter- graben. Sollte einer Vermögenssteuersenkung gemäss § 44 Abs. 2 zugestimmt werden, unterstützt die Kommissionsminderheit
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1568.09 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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Prämienverbilligung, Stipendien, Landwirtschaftsbei- träge, basieren auf dem Reineinkommen. Inskünftig soll dann das Reineinkommen II als Basis genommen werden. Die ursprüngliche Forderung von Kantonsrat Alois ngskosten konnte dazumal von der Steuerverwaltung umgesetzt werden, bei der geforderten Änderung sollte dies also auch problemlos möglich sein. Zur Umsetzung unseres Antrages müsste mit einem Reineinkommen