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1839.1 - Interpellationstext
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eine "Neuausrichtung des Projektes" (regierungsrätliche Sprachregelung) vor. In Tat und Wahrheit soll das einstige Prestigeprojekt aber schlicht und ergreifend klammheimlich beerdigt und die dafür bewilligten
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666.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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der Kosten ging, so vor allem darum, dass erstens erklärt wurde, aus der neuen Besoldungsrevision solle keine Sparübung werden und zweitens, dass der Antrag Anne Ithen die Summe, die sich aus der TREZ und
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2377.9 - Antrag Anna Bieri, Peter Letter, Thomas Meierhans und Karen Umbach zur 2. Lesung
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sich mit den Höchstzahlen. Der Kanton soll den Gemeinden hier einen gros- sen Spielraum zur flexiblen und eigenständigen Klassenzuteilung belassen. Die Gemeinden sollen entscheiden, welche Gewichtung sie
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2406.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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1995 die gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse. Mit der Vereinbarung sollen der freie Zugang zu weiterführenden Schulen und zur Berufsausübung gefördert und die Qualität der Abschlüsse auf der Bachelorstufe voraussetzen, welche an den Fachhochschulen erlangt werden können, sollen künftig im neuen Gesundheits- berufegesetz (GesBG) reglementiert sein. Von den Bestimmungen des GesBG Einführung von Registergebühren und Anpassungen bei den Gebührenrahmen (Art. 12 IKV) Mit der Revision sollen auch neue Gebühren für die Registerführung festgelegt und bestehende Gebührenbestimmungen präzisiert
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2455.1 - Motionstext
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Hünenberg» sowie für den Landerwerb vom 1. Juni 2006 Vorlage Nr. 1393 vorzulegen. Mit dieser Änderung soll das generelle Projekt „Kammerkonzept Ennetsee“ aus den folgenden Kammern bestehen: B: Neubau Verbindung
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2468.1c - Beilage 3
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Beilage s Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2012 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinations
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754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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nommen werden. Die Planungs- und Ausführungsarbeiten der Generalunternehmung (nachfolgend GU genannt) sollten laut GU-Werkvertrag vom 8. Februar 2001 zum Höchstpreis von 11,4 Mio. Franken inkl. MwSt erfolgen stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten noch weitere folgen. Diese nachträglichen Mehr- forderungen der GU von 2'390'955.80 Franken inkl stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten noch weitere 10 Nachträge folgen. Diese nachträg- lichen Mehrforderungen der GU von insgesamt 2'390'955
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2398.1 - Motionstext
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dargestellten Stossrichtung eine Gefahr für den Föderalismus und die Zuger Standortqualität. Die NFA soll gemäss diesem Bericht zu einem späteren Zeitpunkt überarbeitet werden. Grundsätzlich hat der Fina
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2414.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2414.1 Laufnummer 14725 14725_2414_1_Pro_Senectute_KESB.Doc Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend Pro Senectute Kanton Zug und KESB Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Am
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2433.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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einer einfachen schriftlichen Vereinbarung ist dies möglich. Zieht eine Kundschaft Mitte Monat um, soll die Stromabrechnung deshalb schon vor Ende des Monats erstellt werden (vgl. auch Kommentie- rung zu