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2433.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kundschaft und den Netzbetreiberinnen und Netzbetreibern sind nach Abs. 6 zulässig. Der Datenschutz soll freiwilligen Vereinbarungen nicht im Wege stehen. Denkbar ist zum Beispiel, dass ein Unternehmen ein Meinung, dass wie im Bericht des Regierungsrats ausgeführt ist, die «Daten» verschlüsselt werden sollen und nicht die «Übertragung». Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann festgehal- ten werden, dass es
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2451.5 - Antrag der SP-Fraktion, Fraktion Alternative - die Grünen und von Monika Barmet zur 2. Lesung
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Hundegesetz (mit der Ausnahme von Änderungen im Übertretungsstrafgesetz) in Kraft gesetzt werden soll (Beilage Synopse: Antrag auf die 2. Lesung). Begründung: Der Kantonsrat lehnte das Hundegesetz, mit
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2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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gesetzl i- chen Grundlagen über diese betrieblich notwendige, schon heute restriktive Praxis hinaus, soll daher verzichtet werden. Seite 4/4 2380.2 - 14931 6. Antrag Wir b e a n t r a g e n Ihnen, die Motion schieden, ein privates Unternehmen mit dem Scanning der Zuger Steuererklärungen zu beau f- tragen. Damit sollte die Zuger Steuerverwaltung darin unterstützt werden, die bisher papierge- stützte Veranlagung und
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2390.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2390.1 Laufnummer 14665 Motion von Daniel Abt, Karl Nussbaumer und Andreas Hausheer betreffend Holzförderung vom 23. April 2014 Die Kantonsräte Daniel Abt, Baar, Karl Nussbaumer, Menzingen
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2394.1 - Motionstext
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Abschaffung des Depots ein entsprechendes kant. Pfandrecht gesetzlich zu stipulieren. Selbstverständlich soll mit diesem Vorstoss die grundsätzliche Steuerpflicht nicht in Frage ge- stellt werden. 280/bm
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2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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ihren Prüfberichten Em p- fehlungen zu den Internen Kontrollsystemen in den Ämtern abgeben. Dabei soll sie jedoch keinen Standardsatz einfügen, sondern je nach Grösse, Komplexität und Risikosituation Regierungsrates befolgen und ihre Aussagen zur Zielerre i- chung zweckmässig dokumentiert haben. Sollte die Finanzkontrolle Mängel feststellen, wird sie diese in Ihren Prüfungsberichten als Hinweise oder
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2468.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ist ein weisungsunabhängiges Fachgremium, das vom Hochschulrat gewählt wird. Der Akkreditierungsrat soll sich aus 15 bis 20 Mitgliedern zusammensetzen. Die dem Akkreditierungsrat unterstellte Agentur für dass sich alle Kant o- ne über den Konkordatsbeitritt an der Hochschulkoordination beteiligen. Sollten nicht alle Kan- tone beitreten, steht dem Bund die Möglichkeit offen, auf Antrag von mindestens 18 Vereinbarung über den schweizerischen Hoch- schulbereich (Hochschulkonkordat) bei. Bund und Kantone sollen künftig gemeinsam für Koordination und Qualitätssicherung im Hochschulbereich sorgen. Damit wird
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2465.1 - Motionstext
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struktu r- schwachen Kantonen aufzuzeigen. So soll nicht der gesamte NFA-Betrag auf ein Sperrkonto fliessen, sondern von den 17 Prozent Bundessteueranteil sollen maximal deren 15 als NFA- Zahlung geleistet Kanton Zug nichts mehr von seinem Anteil, was gegen die Bundesverfassung verstösst. Gemäss Budget 2015 sollte der Kanton Zug 252 Millionen Bundessteueranteil erha l- ten und 317 Millionen NFA abliefern. Er liefert ve einzureichen zur Beac h- tung der Bundesverfassung bei der Bemessung der NFA-Zahlungen. Damit sollen die Anliegen der Motionen Pezzatti (14.3169) und Eder (14.3203) im eidgenössischen Parlament unterstützt
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2466.1 - Motionstext
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Prozent- satz des Übertritts-Jahrgangs (bspw. max. 14 Prozent) haben. Im Bericht an den Kantonsrat soll der Regierungsrat begründet erklären, ob er für oder gegen die Abschaffung, bzw. eine Kontingentierung
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961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einbürgerungsverfahrens scheine nicht erstrebenswert; den unterschiedlichen Grössen der Bürgergemeinden solle Rechnung getragen werden. Auch mache es keinen Sinn, bei der nun laufenden Revision des Einbürger eidgenössischer Ebene gleichzeitig auf kantonaler Ebene zu revidieren, der eidgenössische Entscheid solle abgewartet werden. Unter Umständen könnte im einen oder anderen Punkt eine Verbesserung erzielt werden dass keine weitere Vereinheitlichung des Einbürgerungsverfahrens erfolgt. Die Bürgerge- meinden sollten die Möglichkeit haben, den Ablauf im Rahmen der Gesetzgebung selber zu gestalten. Die Unterschiede