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2379.1b - Beilage 2
nahme ist für 2016 vorgesehen.  Die Lücke schliesst sich, Zug ist auch dabei! Nebst der Zuger Polizei soll das bis Novem­ ber 2014 abzuschliessende Digitalfunknetz­ Projekt auch dem Rettungsdienst Zug, den Redundanzkonzepten als auch in sogenannten Recovery­ Plänen zu berücksichtigen. Schon in naher Zukunft sollten daher ein allgemeiner Mass­ nahmenplan für den Notfall und Vorgaben für ein künftiges Krisenmanagement und brauchen erst gar nicht re­ pariert zu werden. Entsprechen­ de flächendeckende Massnah­ men sollen von einer zentralen Stelle für Auswertung und Analyse aus gesteuert werden. Diese mit den erforderlichen
2379.2 - Antwort des Regierungsrates
verbundenen Investitionen und Betriebskosten verweisen wir auf die Antwort zu Frage 6. 5. Bekanntlich soll POLYCOM mit 11 Antennenstandorten realisiert werden. Wie viele neue Antennen müssen dafür gebaut werden
2379.1 - Interpellationstext
Vergleich zu den voraussichtlichen Betriebskosten des voll ausgebauten POLYCOM Systems? 5. Bekanntlich soll POLYCOM mit 11 Antennenstandorten realisiert werden. Wie viele neue Antennen müssen dafür gebaut werden
2426.1 - Antwort des Regierungsrats
Verkehr ist ein Massentransportmittel , wel- ches auf die grossen Nachfrageströme ausgerichtet werden soll und somit nur bedingt geeignet ist, um die verschiedenen, individuellen Mobilitätsbedürfnisse abdecken
2424.6 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
usfall müsste mit anderen Massnahmen kompe n- siert werden. In der laufenden Steuergesetzrevision soll deshalb auf die Änderung von § 20 Abs. 2 des Steuergesetzes (Eigenmietwertabzug auch bei unentgeltlichem
2443.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
vorgenommenen Änderungen kurzfristig nachvollzieh- bar seien. Allfällige Hinweise seitens der Stawiko soll ten in den Leistungsauftrag 2016 aufge- nommen werden. Es wurde auch kritisiert, dass die Kürzungen
2791.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wie die Förderprogramme per Anfang 2020 besser aufeinander ab- gestimmt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob zusätzliche Massnahmen aus den Bereichen erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und (Gebäude- energieausweis der Kantone mit Beratungsbericht). c) Wirksame Fördersätze: Die Förderbeiträge sollen zusätzliche Sanierungen auslösen.  Mit 60 Franken pro Quadratmeter sanierte Fläche (M-01) und pauschal
2791.1 - Motionstext
Förderfranken löst ent- sprechende Aufträge in der Bau- und Energiewirtschaft aus. Der Regierungsrat soll daher das kantonale Gebäudesanierungsprogramm mit einem Programm für die Förderung von Mass- nahmen vom Bund finanziert – zu 1/3 unterstützt der Kanton. Die Zuger Bevölkerung und die Zuger Wirtschaft sollen auch von diesen finanzie l- len Mitteln profitieren – immerhin zahlen sie auch CO2-Abgaben. Jeder
2823.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Die vorgeschlagene Regelung soll Fällen begegnen, in denen die Sanierung von geschützten Objekten derart kostspielig sei, dass eine Rekonstruktion vernünftiger wäre. Auch solle betref- fend die vertragliche nur ein Kriterium, sondern zwei der drei Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen. Begründung: Es solle eine Fokussierung auf Objekte stattfinden, die einen ausgesprochen hohen wisse n- schaftlichen, k auch möglich sei, nicht auf dem teilweisen oder vollen Substanzerhalt zu be- harren. Auf diese Weise solle zum Beispiel durch die Möglichkeit von Rekonstruktionen eine Relativierung der Substanz erfolgen können
2823.8a - Beilage 1 Auszug Protokoll
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Durch die neue Möglichkeit der vertraglichen Unterschutzstellung soll der Wille der Eigen- tümerschaft stärker berücksichtigt werden. 2) Die periodische Aktualisierung auf Kosten der schützenswerten Objekte. Ein Kommissionsmitglied stellt einen Ordnungsantrag: Wir sollten uns darauf konzentrie- ren, Fragen zu stellen. Kommissionsmitglied: Ich unterstütze den Ordnungsantrag Wohngemeinde gibt es ein (mit Bundesgerichtsentscheid) unter Schutz gestelltes Objekt, das verlottert. Sollte da die Behörde einschreiten? Prof. Dr. iur. Peter Hänni: Sie muss einschreiten! Kommissionsmitglied:

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