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2844.24a - Beilage 1 Synopse
Sie legt die Klassengrössen für jene Fächer fest, die nicht im Klassenverband erteilt werden. Dabei soll in der Regel die Zahl von zehn Schülern nicht un- terschritten werden. 3 Bei jenen Fächern, die nicht
2844.24d - Beilage 4 Antwort 3
Präsenz im Kanton (minus 8 Personaleinheiten) Subjektive als auch objektive Sicherheit des Kantons soll nach Ansicht des Regierungsrats und des Kantonsrats beibehalten werden. Anstelle von bisher rund 15
2769.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2769.2 Laufnummer 15659 Motion von Jürg Messmer, Andreas Hostettler und Philipp C. Brunner betreffend Französisch erst auf der Sekundarstufe I (Vorlage Nr. 2769.1 - 15519) Bericht und Antr
2771.1 - Motionstext
Bildungsbeilage der NZZ, S. 7: «Wissen ist natürlich eine zentrale Voraussetzung für Kompetenz. Aber man soll nicht nur das Wissen haben, sondern es auch anwenden können». (2) Andreas Helmke am 18. November 2016
2828.1 - Interpellationstext
Meinung, dass diese Informationen für den ganzen Kantonsrat von grossem Interesse sind. Demzufolge soll der Regierungsrat dem Kantonsrat im Rahmen der Beantwortung dieser Interpellation die heutige Situation
2843.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind solche Schwellenwerte grundsätzlich zu begrüssen, deren Höhe sollte jedoch im Rahmen des politischen Prozesses festgelegt werden. 5.2 Umgehungsrisiken Finanzielle Z Schlichtungsbehörden sowie der Oberstaatsanwaltschaft offengelegt werden müssen. Die betroffenen Behörden sollen hierfür ein öffentlich einsehbares Register über diese Anga- ben erstellen. Mit Bericht und Antrag 29. August 2018 verabschiedete der Bundesrat die entsprechende Botschaft. Gemäss dem Initiativtext sollen die Parteien dazu verpflichtet werden, ihre Rech- nung und die Herkunft aller Spenden von über 10
2843.1 - Motionstext
aber praktisch gültig ist. I n einer Demo- kratie muss aber jede Stimme gleich viel wert sein. Darum soll der Einfluss des Geldes eing e- dämmt werden. Eine starke Demokratie braucht Transparenz. Solange in Kenntnis gesetzt werden, ist unsere Demokratie nur eine halbe De- mokratie. In einer Demokratie sollte das Stimmvolk wissen, von welchem Geld Politikerinnen, Politiker und Parteien abhängig sind, um sich zu politisieren. Deshalb braucht es Massnahmen für eine glaubwürdigere Pol i- tik. Die Bevölkerung sollte nämlich wissen, wer welche Abstimmung beeinflusst. Nicht nur Parteien oder Privatpersonen werden
2903.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Aufsicht über Stiftungen (inklusive Stiftungen der beruflichen Vorsorge) zuständig ist. Des Weiteren soll in dieser Bestimmung auch die Zuständigkeit der ZBSA für die Abänderung der Organisation oder des weg, da die ZBSA sowohl Aufsichts- als auch Änderungsbehörde ist. In Anbetracht all dieser Vorteile sollen mit der vorliegenden Gesetzesrevision die für die Übertragung der Aufsicht auf die ZBSA no t- wendigen
2903.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Frage, ob nur für neuge- gründete gemeindliche Stiftungen die Stiftungsaufsicht auf die ZBSA übergehen soll , während die bestehenden weiterhin von den Gemeindeexekutiven (Gemeinderat, Bürgerrat und Korpo- einer Familie nach einer vom Errichter («Stifter») zum vornherein festgesetzten Ordnung vererben sollen (meist auf den ältesten männlichen Nac h- kommen). Auf die Fideikommisse findet Gewohnheitsrecht standen, weiterhin von den Gemeindeexekutiven beaufsich- tigt werden können. Neu gegründete Stiftungen sollen jedoch künftig von der ZBSA beaufsich- tigt werden. Die Direktion des Innern macht darauf aufmerksam
2902.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
h. andere Formen des Campings wie Zelten oder temporäres Campieren sollen weiterhin möglich bleiben. Der Campingplatz als Ganzes soll - entgegen dem Petitionstext - gar nicht abgeschafft werden. Insofern

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