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2762.17 - Antrag der SVP-Fraktion zur 2. Lesung
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In diesem Alter we rden Studien abgeschlossen, Familien und Unternehmen gegründet. Trotzdem aber soll bis zum selben Zei t- punkt immer noch auf simplifizierende Abstimmungsunterlagen zurückgegriffen
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2762.15 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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Gemeinde wohnhaft sind) das Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten wahrnehmen können. Ebenso soll es möglich sein, dass in Gemeindeangelegenheiten das Stimmrechtsalter von bi s- her 18 Jahre auf 16
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2768.1 - Antwort des Regierungsrats
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ArG i.V.m. Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 2000 [ArGV 1; SR 822.111]). Damit soll die Ein- haltung der Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten sichergestellt werden. Von der Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber - Ungenutztes Verbesserungspotenzial: Zu viele Überstunden sollten zur Überprüfung und Anpassung der Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe führen Bei analoger Anwendung
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2767.1 - Antwort des Regierungsrats
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setzungen würde durch die Gesundheitsdirektion erfolgen. 5. Wo sieht er Grenzen? Gemäss Strategie des ZGKS soll die hochspezialisierte Medizin mit Kooperationen gedeckt werden. Welchen Einfluss hat da der Regierungsrat
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2764.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2764.1 Laufnummer 15517 Kleine Anfrage von Jean-Luc Mösch und Silvan Renggli betreffend Neonatologie am Zuger Kantonsspital Antwort des Regierungsrats vom 26. Juli 2017 Sehr geehrter Herr
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2818.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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veraltete Begriffe ersetzt, Ungereimtheiten beseitigt und einzelne Gebühren angepasst. Zum Beispiel soll die Gebühr für die Beglaubigung von Unterschriften erhöht werden, während der Tarif für Fotokopien begründet, dass es üblich ist, für eine geleis- tete Zahlung auch eine Quittung zu erhalten. Das sollte auch für die öffentliche Hand gelten. Dem wurde entgegengehalten, dass es eine administrative Ve
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2823.8b - Beilage 2 Präsentation
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RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT / Universität Freiburg Lehrstuhl für XXX Denkmalschutz Kanton Zug Prof. Dr. iur. Peter Hänni I. Fragestellung 1. Inwiefern ist der Kanton gesetzgeberisch frei, vollstä
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2823.11 - Antrag von René Kryenbühl und Karl Nussbaumer zur 2. Lesung
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Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz folgenden Antrag: § 30 Denkmalschutzgesetz soll neu wie folgt lauten: § 30 Erneuerung und Veränderung von Denkmälern 1 Geschützte Baudenkmäler können
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2827.2c - Beilage 3 Immobilienstrategie
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einfacher, transparen- ter Form ausgewiesen. Die kosten- und verursachergerechte Leis- tungsübersicht soll das Raum-und Kostenbewusstsein bei Direktionen, Ämtern und Gerichten fördern und einen Anreiz für grosser Immobilieneigentümer. Seine Immobilien stellen einen realen Wert im Kantonsvermögen dar und sollen dementsprechend mit Sorgfalt geplant, gebaut und bewirtschaftet wer- den. Die Immobilienstrategie trategie ist die Umsetzung der Immobilienstrategie auf Portfolioebene. In der Portfoliostrategie sollen der zukünftige Bedarf und das vorhandene Angebot einander gegenüber gestellt werden. Die Portfol
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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allgemeinbildenden Charakter hat. Frage 6: Welche Auffangmassnahmen gedenkt die Regierung einzuleiten, sollten betroffene Lehr- personen ihre freiwilligen Angebote der Winterlager, die dieses Jahr von über 500 sehr, da sie Sportlichkeit und Gemeinschaftssinn der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler fördern. Sollte eine Schule zum Schluss kommen, keine Winterlager mehr durchzuführen, so kann sie dies angesichts