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2958.1 - Postulatstext
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ist ein enorm wichtiges Zeichen, um sinnvolle Massnahmen gegen die Klimakrise zu ergreifen. Deshalb soll auch der Kanton Zug den Klimanotstand ausrufen und somit den Klimawandel und dessen Fo l- gen als
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2871.1a - Beilage zu Zwischenbericht
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Beilage zu Zwischenbericht 2018, Vorlage Nr. 2871.1 - 15775 Geschäfts- art Vorlage Nummer Zuständig Verfahrens- stand Datum Verfahrens- stand Titel Frist abgelaufen am Begründung der Fristerstreckung
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2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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bereit erklärt hatte, zuhanden der zweiten Lesung entsprechende Abklärungen vorzunehmen. Gleichzeitig sollte auch abgeklärt werden, ob ein allfälliges Festhalten an § 52b Abs. 5 PBG bundesrechtskonform sei
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2880.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2880.3 Laufnummer 15811 Teilrevision Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 4. Juli 2018 Sehr geehrte
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2879.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erkennen sie die Auswirkungen ihrer Symptomatik auf ihre Berufslaufbahn erst dann. Im Schulgesetz soll ei- ne rechtliche Grundlage im folgendem Sinne geschaffen werden: Die Kosten der logopädischen Therapie
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2893.2 - Antwort des Regierungsrats
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ton Zug nicht vollständig autark versorgen kann. Ein gewisser Austausch über die Kantons- grenzen soll möglich bleiben. Trotzdem ist es das Ziel der Baudirektion, auf eine möglichst ausgeglichene Impo
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2862.2 - Antwort des Regierungsrats
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Rahmen des Lehrplans 21 mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 vorgegeben: Die Einführung des Lehrplans 21 soll keine zusätzlichen Ko s- tenfolgen für Kanton und Gemeinden insbesondere wegen Investitionen in Immobilien ereignen: Mit 50 m schwimmen sind die Kinder auf der sicheren Se i- te. Bevor sie aber losschwimmen, sollen sie sich beruhigen und orientieren, um nicht in Panik das falsche, vielleicht schwieriger zu erreichende
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2868.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2868.1 Laufnummer 15773 Motion von Andreas Hürlimann und Karen Umbach betreffend bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Betreuungsan- geboten im Kanton Zug vom 2. Mai 2
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2886.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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gelegenen Sa- che und subsidiär des Kantons Zug vorzusehen. Mindeststandard für die gesetzliche Regelung soll Art. 3 ff. der „Loi générale sur le logement et la protection des locataires“ vom 4. Dezember 1977
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2096.1 - Motionstext
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n des Bundesrates ohne Widersprüche in der Auslegung des Gesetzestextes nicht gewährleistet. Dies soll am Bei- spiel der diesjährigen Ständeratswahlen aufgezeigt werden. Wäre ein zweiter Wahlgang nötig Bundesrates teilnehmen können. Dabei ist zu prüfen, ob dazu im WAG überhaupt Fristen festgesetzt werden sollen oder ob der Regierungsrat diese Fristen im jeweiligen Fall nach Ermessen festsetzen darf. Begründung: