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1300.24 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Dezember 2006
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hrung. Er kann das Stimmbüro nötigenfalls mit Hilfskräften erweitern. 2 Die politischen Parteien sollen im Stimmbüro entsprechend ihrer Stärke im Gemeinderat vertreten sein. 3 Das Stimmbüro überwacht die
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1300.22 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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proporz unter anderem aus folgenden Gründen ab: • Der Zuger Souverän sagte Nein zum Majorz. Jetzt soll der bestehende Listen- proporz mit dem Nationalratsproporz, der Majorz-Merkmale trägt, ersetzt werden der Nationalratsproporz existieren bei uns schon seit Jahrzehnten problemlos nebeneinander. Wieso sollen wir etwas Bewährtes ändern? 2 1300.22 - 12187 • Im Moment profitieren übermässig Frauen, die sich
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1313.2 - Antwort des Regierungsrates
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der Verwaltung gefunden. Es sind derzeit Fr. 250'000.-- pro Jahr dafür budgetiert. Dieser Betrag soll auch in Zukunft bereit gestellt werden. Die Schaffung neuer Lehrstellen und das Anbieten weiterer Berufsfeldern denkt man zur Zeit eher an den Gesundheits- bereich. Verbünde sind eine sehr gute Idee, sollen aber nur zur Ergänzung des traditionellen Lehrstellenangebots in den Betrieben dienen. Es macht deshalb
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1190.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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hohe Priorität eingeräumt wird. 1.5 Wachstumsabschwächung des Personalaufwandes Der Personalaufwand soll durchschnittlich um 2.5% pro Jahr anwachsen, nachdem in der ursprünglichen Finanzstrategie noch von zutreffen muss. 1.6 Erhöhung der kantonalen Steuererträge ab Inkrafttreten der NFA Die Kantonalen Steuern sollen bis zum Inkrafttreten der NFA nicht erhöht werden. Da, wie erwähnt, noch nicht klar ist, in welchem
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1191.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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hohe Priorität eingeräumt wird. 1.5 Wachstumsabschwächung des Personalaufwandes Der Personalaufwand soll durchschnittlich um 2.5% pro Jahr anwachsen, nachdem in der ursprünglichen Finanzstrategie noch von zutreffen muss. 1.6 Erhöhung der kantonalen Steuererträge ab Inkrafttreten der NFA Die Kantonalen Steuern sollen bis zum Inkrafttreten der NFA nicht erhöht werden. Da, wie erwähnt, noch nicht klar ist, in welchem
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1178.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1178.1 (Laufnummer 11302) INTERPELLATION VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND ENTLASTUNGSPROGRAMM SPARPAKET DES BUNDES UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DEN KANTON ZUG UND SEINE GEMEINDEN VOM 2.
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1184.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den veränderten Verhältnissen gilt es nun, die Zuständigkeit auf Gesetzesstufe neu zu regeln. Dabei soll auf dieser Stufe nicht mehr eine konkrete Direktion nament- lich genannt werden. Bei den Bestimmungen
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1210.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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nommen werden. Die Planungs- und Ausführungsarbeiten der Generalunternehmung (nachfolgend GU genannt) sollten laut GU-Werkvertrag vom 8. Februar 2001 zum Höchstpreis von 11,4 Mio. Franken inkl. MwSt erfolgen stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten noch weitere folgen. Diese nachträglichen Mehr- forderungen der GU von 2'390'955.80 Franken inkl stellte die GU dem Hochbauamt rund 30 Mehr- und Minderkostennachträge zu. Im Laufe des Jahres 2003 sollten noch weitere 10 Nachträge folgen. Diese nachträg- lichen Mehrforderungen der GU von insgesamt 2'390'955
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1211.1 - Motionstext
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Kantons Zug be- auftragt, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen. Mit der Standesinitiative soll verlangt werden, dass Artikel 86 der Bundesverfassung so geändert wird, dass ein erheblicher Teil strukturen des öffentlichen Verkehrs in Städten und Agglomerationen eingesetzt werden kann. Zusätzlich sollen die Gelder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs in Städten und Agglomerationen, zur Trennung des
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1250.3a - Beilage 1
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Beilage 1 Synoptische Darstellung der Gesetzesänderungen ZFA 1. Paket Bisherige Formulierung Antrag des Regierungsrates vom 6. Juli 2004 KANTON ZUG VORLAGE-NR. 1250.2 (Laufnummer 11519) Kantonsratsbes