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1238.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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für die Kosten, aufgeteilt nach Massgabe der Bevölkerungszahl, vollumfänglich aufkommen. Der Vollzug soll unter der Führung und Verantwortung des kantonalen Sozialamtes erfolgen, das über entsprechendes Know-how Asylfürsorge ausgeschlossen und hätten die Schweiz unverzüglich zu verlassen. Mit diesen Massnahmen solle die Attraktivität der Schweiz vermindert und die Anzahl unbegründeter und rechtmissbräuchlicher A einzusehen, weshalb jede Gemeinde eine eigene Nothilfeorganisation für Personen mit einem NEE aufbauen sollte und weshalb der Kanton seine Erfahrung im Asylbereich mit der Betreuung und Unter- bringung von
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1238.1 - Motionstext
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Schweiz mit ihren eigenen Mitteln (sofern vorhanden) selbständig zu verlassen. Mit diesen Massnahmen soll die Attraktivität der Schweiz vermindert und die Anzahl unbegründeter und rechtmissbräuchlicher A
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1237.1 - Motionstext
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bzw. bei der Veranla- gung der Vermögenssteuern. Der organisatorische und administrative Aufwand soll durch die Gesetzesrevision nicht erhöht werden. Begründung: Die Vermögenssteuer für natürliche Personen
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1261.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gewährt werde. Eine Frist von zwei Jahren, wurde ins Feld geführt, sollte eigentlich genügen, auch für Erarbeitung von Gesetzen sollten die Abläufe entsprechend gestrafft werden kön- nen. Bei drei Jahren Regierungsrat die Frist auf 3 Jahre. Der Motionär plädierte weiterhin für eine Frist von zwei Jahren. Sollte die Kommission aber anders beschliessen, erwartet er, dass im Kommissionsbericht klar zum Ausdruck ständigen 7er Kommissionen nicht mehr vertreten ist, obwohl im Gesetz auch steht „Die Fraktionen sollen angemessen vertreten sein“. Dieses Unbehagen über die herrschende Situation wurde in der Eintret
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1261.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weil verschiedene Gründe die rasche Erledigung eben bei diesen Vorstössen verunmöglichen. Die Frist soll mit Inkrafttreten dieser Änderung der Geschäftsord- nung beginnen. Antrag - Es sei auf die Teilrevision
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1268.1 - Motionstext
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eingeführt. Dieses Angebot ent- spricht einem grossen Bedürfnis, stösst auf breite Akzeptanz und soll weiterhin so gehandhabt werden. Hier bedarf es somit keiner Änderung der Gesetzgebung. Auf der Ki Schulzeiten an der Primarschule nach den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien ausrichten. Eltern sollen sich trotz Schulkindern beruflich und persönlich ausserfamiliär engagie- ren können. Regelmässige
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1269.1 - Motionstext
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sein darf, z. B. 45 Jahre, wie das Kapital nach dem Ablauf des Bausparvertrages versteuert werden soll und zudem wird die Höhe der jährlichen Einzahlungen auf das Bausparkonto definiert, z. B. ca. Fr.13
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1276.2 - Antwort des Regierungsrates
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Gedenkt die Regierung zur Umsetzung dieser Aufgabe die betroffenen Institutionen einzubeziehen? Sollten sich im Zuge der Kantonalisierung von Bundesaufgaben grössere Änderun- gen anbahnen, müssen die direkt
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1300.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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hrung. Er kann das Stimmbüro nötigenfalls mit Hilfskräften erweitern. 2 Die politischen Parteien sollen im Stimmbüro entsprechend ihrer Stärke im Gemeinderat vertreten sein. 3 Das Stimmbüro überwacht die
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1300.17 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bereits § 5 der Schluss- und Über- gangsbestimmungen sich u.a. mit der Amtsdauer befasst. Numerisch soll die neue Bestimmung als § 7 der Schluss- und Übergangsbestimmungen eingeordnet werden, weil § 6 - abgeschafft, nicht aber statuiert, diese seien zwingend durch die Exekutiven anzustellen. Der Titel sollte da- her lauten: "Abschaffung der Volkswahl der Gemeindeschreiberinnen und Gemein- deschreiber". 4 Die Nationalratswahlen finden jeweils ein Jahr nach den Ständeratswahlen statt. Gemäss § 30 WAG sollen nun neu die Mitglieder des Ständerates gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt werden. Damit ist