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1302.05 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1302.5 (Laufnummer 11728) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SCHAFFUNG EINER HÖHEREN FACHSCHULE GESUNDHEIT ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS GESUNDHEITSWESEN IM KANTON ZUG KANTONSRATS
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1302.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Zentralschweiz gestartet, worin der Gesundheitsbereich ein Teilprojekt darstellt. In der Zentralschweiz soll die Ausbildung auf Tertiärstufe in drei Standorten angeboten werden, wobei in Zug der Bereich ACB
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1303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeinden, etc.) und deren Folgen im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Bereich auf. Die Regierung soll darlegen, wie eine grundlegende Strukturreform unter Einbezug der Gemeinden und der Bevölkerung umgesetzt
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1222.1 - Interpellationstext
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Franken. Der „Blick“ schreibt von einem „800-Millionen-Köder“. In einer Haurückübung von wenigen Tagen soll die entsprechende Vorlage durch das Parla- ment gepaukt werden. Unbesehen der Folgen für die öffentlichen Alternative Fraktion den Regierungsrat, die Interpellation möglichst bald zu beantworten. Die Stimmenden sollen in Kenntnis der Folgen für die Finanzen von Kanton und Ge- meinden an der Urne entscheiden können
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1243.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Arbeitslosenversicherung ALV, die Invalidenversicherung IV und die Sozialhilfe. Die Zusammenarbeit soll ermöglichen, rascher und parallel Abklärungen zu treffen, um unnötige Wartezeiten und den Drehtüreneffekt die Vorlagen eindeutig die Falschen treffen würde. Denn die Arbeitsprojekte haben sich bewährt und sollen weitergeführt werden können. Die Kommission appelliert hiermit eindringlich an die Regierung, die
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1248.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gewährt werde. Eine Frist von zwei Jahren, wurde ins Feld geführt, sollte eigentlich genügen, auch für Erarbeitung von Gesetzen sollten die Abläufe entsprechend gestrafft werden kön- nen. Bei drei Jahren Regierungsrat die Frist auf 3 Jahre. Der Motionär plädierte weiterhin für eine Frist von zwei Jahren. Sollte die Kommission aber anders beschliessen, erwartet er, dass im Kommissionsbericht klar zum Ausdruck ständigen 7er Kommissionen nicht mehr vertreten ist, obwohl im Gesetz auch steht „Die Fraktionen sollen angemessen vertreten sein“. Dieses Unbehagen über die herrschende Situation wurde in der Eintret
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1274.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom …………… 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
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1274.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom …………… 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
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1274.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2005
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat vom 19. April 2004 über die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht vom 30. Juni 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 B
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1284.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sourcenstarken Kantone bei der Neugestaltung des Finanzausgleiches zu unterbreiten. 2. Der Entwurf soll den Charakter einer Ergänzung zu Art. 135 der Bundesverfas- sung (Fassung gemäss NFA-Beschluss vom