-
1413.02 - Antrag des Regierungsrates
-
Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) vom ………………. 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt Rege
-
1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
aufgeführt. Es werden folgende neuen Stellen beantragt: 1.5 bisherige und von Dritten finanzierte Stellen sollen in den ordentlichen Plafond überführt werden; 0.8 neue Stellen für die Beurteilung der gemeldeten
-
1413.04a - Anhang
-
Polizei Einsatz VKD, später Si Ass Aufgabenerfüllung gemäss Verwaltungsvereinbarung Wo zweckmässig soll Technik eingesetzt werden (Barrieren mit Ticketautomaten); Prüfung einer Anstoss- finanzierung durch
-
1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
abgeschätzt werden können, weil ab 1. Januar 2007 das revidierte Strafgesetzbuch in Kraft tritt. Dadurch sollten kurze, unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu einem halben Jahr nur noch ausnahmsweise verhängt werden die Möglichkeit haben, bedingte Strafen bis zu zwei Jahren auszusprechen. Anstelle dieser Strafen sollen vermehrt Geldstrafen und/oder gemeinnützige Arbeit geleistet werden. Dadurch könnte es möglich sein
-
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
-
und/oder Anhängern bzw. Material über Nacht (Dauerparkieren) 3 . Diese Regelung hat sich bewährt und soll im bis- herigen Rahmen beibehalten werden. 5. Wie verhindert die zuständige Direktion, dass an diesem
-
2267.1 - Interpellationstext
-
Statement, unterstrichen durch eine Grafik, zu entnehmen: „Die heute einspurige Strecke Zug-Arth Goldau soll kurzfristig bei Walchwil mit einer Doppel- spurinsel verstärkt werden. Längerfristig ist eine durchgehende
-
2335.1a - Beilage
-
Turnhallen zu ergänzen. Das Schulraumprovisorium ist als dreigeschossiger Holz-Elementbau geplant und soll 18 Unterrichtszimmern Platz bieten. Zwei Turnhallen Bei den Turnhallen handelt es sich um zwei üb Terminplan sieht vor, dass das Schulraumprovisorium im August 2016 bezogen werden kann. Die Turnhallen sollten im Februar 2017 bezugsbereit sein. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 21.3 Millionen Franken veranschlagt n Schicht sind ein fl ächiger Materialersatz oder über- tiefte Fundamente als Riegel vorzusehen. Sollten rechnerische Überprüfungen ergeben, dass Set- zungsdifferenzen nicht tolerierbar sind, ist dort eine
-
1112.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1112.3 (Laufnummer 11187) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND INVESTITIONSBEITRAG AN DEN TIERSCHUTZVEREIN DES KANTONS ZUG FÜR DIE QUARANTÄNESTATION IM TIERHEIM ALLENWINDEN BERICHT U
-
2237.2 - Antwort des Regierungsrates
-
Kantonsrats vorbehalten - im Ägerital und im Lorzentobel grössere Investitionen getätigt. Noch dieses Jahr soll der Kreditantrag für den Ausbau des Abschnitts Lorzentobel bis Schmittli dem Kantonsrat zum Beschluss at zu orient ieren. Diese Investitionen sind aus heutiger Sicht finanzierbar. Diese Höchstgrenze sollte jedoch nicht überschritten und muss laufend überprüft werden. Selbstverständlich muss beim Kreditantrag
-
2241.2a - Beilage
-
48 l Pauli Cuisine l 02/2011 Vor einem Jahr, am 1. Mai 2010, trat das Rauchverbot in der Schweiz (das Gesetz «Schutz vor Passivrauchen») in Kraft. Welche Auswirkungen hat das Verbot auf das Gastgewerb