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2253.2 - Antwort des Regierungsrates
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etz (FDKL) mit Beschluss vom 13. Mai 2013 nachstehende Empfehlungen an die Kantone: "Jeder Kanton soll darauf achten, dass Ende Jahr sein frei verfügbares Fonds-Vermögen die in den beiden Vorjahren von Beträge nicht überschreitet. Jene Kantone, welche diesen Anforderungen heute noch nicht genügen, sollten möglichst bald Massnahmen formulieren und bereits geplante rasch umsetzen, sodass sie der formulierten ein Kontakt zwischen Co m- lot und der Zuger Regierung bereits zustande gekommen? Welche Massnahmen sollen ergrif- fen werden, um die Reserven sinnvoll abzubauen? Ist dementsprechend eine Praxisänderung bei
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2324.1 - Interpellationstext
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schwieriger. Aufgrund der regierungsrätlichen Antwort auf die Interpellation von Philipp C. Brunner soll auf die Verlängerung der General-Guisan-Strasse und auf den Halbanschluss Steinhausen verzich- tet
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2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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etz eine entsprechende Kann-Bestimmung aufzuneh- men ist: Eine Anstellung und Weiterbeschäftigung soll vom Ergebnis einer Personensicher- heitsprüfung abhängig gemacht werden können. Eine entsprechende das Interesse am Schutz der eige- nen Persönlichkeit der betroffenen Person überwiegen. Deshalb sollte eine Beibringungspflicht entsprechender Unterlagen durch die Bewerbenden im Personalrecht des Kantons und Bestrebungen bildet . Auf Bundesebene gelangte am 18. Mai 2014 die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» zur Volksabstimmung. Der Bundesrat hatte der Volksinitiative
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2347.1 - Interpellationstext
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und eigenständige Infrastruktur. Die allfällige Realisierung ei- nes neuen Departements Informatik soll aus dem Eigenkapital und mit Drittmittelbeiträgen erfolgen. Nun hat der Konkordatsrat am 19. Dezember
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2329.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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mit dem Drogenkonzept aus dem Jahr 1993 schon erfolgt sei. Das Drogenkonzept habe sich bewährt und soll in der bisherigen Form weitergeführt werden. Die im geltenden EG BetmG vorgesehe- ne Zusammenarbeit
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2350.2 - Antwort des Regierungsrats
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bestehenden oder d rohen- den schweren seelischen Notlage ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden soll oder nicht. Entsprechend ist es nicht am Regierungsrat, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. 2.6. Teilt Belastung für die betroffene Frau bzw. das betroffene Paar. Nach Ansicht von Expertinnen und Experten sollte die B elas- tung umso geringer sein, je sorgfältiger die Entscheidungsfindung für oder gegen einen Vorgaben Mögliche und Sinnvolle getan, um die Rate an Schwangerschaftsabbrüchen tief zu halten. 2.10. Sollte der Regierungsrat mit dem Selbstbestimmungsrecht der abtreibenden Frau argumentieren wollen, stelle
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1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Staatswirtschaftskommission ist der Meinung, dass im 2003 ein Zinssatz von 3.0% p.a. angewendet werden soll und dass danach eine weitere Zinssatzsenkung in Betracht zu ziehen ist. Gemäss § 9 des Finanzhaushalt- ein deutliches Beispiel für eine Position, in der transitorische Abgrenzungen vorgenommen werden sollten (siehe Ziffer 1.3). Das gleiche gilt auch für die Positionen des Vereins für Arbeitsmarktmassnahmen
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1127.2 - Antwort des Regierungsrates
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Beurteilung von Ausschreibungsunterlagen die Berufs- und Fachverbände beizu- ziehen. Die Beurteilung soll selbstverständlich die Qualität des Offertwesens steigern, wie es die Interpellanten wünschen. Nicht
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2276.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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kann vorsorglich geregelt werden, wie beim Eintreten einer U r- teilsunfähigkeit vorgegangen werden soll bzw. wer zur Erklärung eines Rücktritts ermächtigt ist. 8.5 Der Kanton als Arbeitgeber hat gegenüber 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 aVG). Das Disziplinarrecht diente der Durchsetzung der Ziele der Aufsicht und sollte den ordnung s- gemässen Gang von Verwaltung und Justiz sichern sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit seiner Mitglieder die Handlungsfähigkeit der Gesamtbehörde beei n- trächtigen. Eine solche Situation sollte behoben werden können. 8.3 Gewisse Ereignisse oder Handlungen stossen in der Öffentlichkeit auf
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2278.1 - Motionstext
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gesamten Volkswirtschaft die Diens- te einer zeitgemässen Hypothekar- und Handelsbank zur Verfügung. Sie soll ihrer Kundschaft sichere und zinstragende Anlagemöglichkeiten bieten und die Befriedigung ihrer K und stabile Zinssätze nach Massgabe der Verhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt erleichtern. 2 Dabei sollen besonders die öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Arbeitnehmer, der kleine und mittlere G