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2108.07 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2108.7 Laufnummer 14319 Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung vom 18. April 2013 Sehr geehrter
2135.2 - Antwort des Regierungsrates
drei Linienbusse b e- dient. Gemäss Vorprojekt Neugestaltung Bushaltestelle Metalli vom 6. Juni 2007 sollte diese Anordnung optimiert werden. Dies hätte eine umfassende Anpassung der Strassenränder (Sä- gezahn
2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
Me- thode des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens soll ein gegenüber dem geltenden Recht verändertes Mischsystem eingeführt werden. Neu sollen die Kantonsratswahlen in den gröss- ten Wahlkreisen im
2174.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die Aussagekraft der ge- meindlichen Rechnungen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu erhöhen, soll das FHG (BGS 611.1) insofern teilrevidiert werden, dass die Gemeinden ab der Rechnung 2015 (kan- tonsweite Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der elf Zuger Gemeinden untereinander vergleichen zu können, sollen neu eine gewisse Anzahl verbindlicher Effizienz- und Qualitäts-Benchmarks pro Verwaltungsbereich
2174.1 - Motionstext
die Aussagekraft der ge- meindlichen Rechnungen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu erhöhen, soll das FHG (BGS 611.1) insofern teilrevidiert werden, dass die Gemeinden ab der Rechnung 2015 (kan- tonsweite Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der elf Zuger Gemeinden untereinander vergleichen zu können, sollen neu eine ge- wisse Anzahl verbindlicher Effizienz- und Qualitäts-Benchmarks pro Verwaltungsbereich
2175.1 - Interpellationstext
24. April 2012, in welcher eine Überprüfung der Organisation von Informatikprojekten verlangt wird, soll nun auch geprüft werden, ob grundsätzlich bei den durch den Kanton Zug vergebenen öffentl i- chen
1514.1 - Interpellationstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1514.1 (Laufnummer 12321) INTERPELLATION VON HUBERT SCHULER UND BETTINA EGLER BETREFFEND AUSSETZUNG VON LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERER VOM 22. FEBRUAR 2007 Die Kantonsräte Hu
1524.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nötig. Der Kreditrahmen von 7,5 Mio. Franken bleibt unverändert. Die Geltungsdauer des Rahmenkredits soll bis Mitte 2009 reichen. Im Übrigen haben sich Organisation und Vorgehensweise bewährt, so dass am
1523.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Mio. Franken entscheidet der Kantonsrat mit einem einfachen Beschluss. 2 1523.3 - 12358 Der Kredit soll wiederum auf fünf Jahre befristet sein, das heisst bis im Juni 2012. Die Stawiko ist damit einverstanden
1549.1 - Interpellationstext
Zusammenarbeit der drei Kompetenzzentren provisorisch auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung regelt, soll 2007 in eine definitive Form überführt werden. Der letzte Ausbildungskurs für Pflegefachfrauen DN

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