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2108.07 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2108.7 Laufnummer 14319 Änderung des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung vom 18. April 2013 Sehr geehrter
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2135.2 - Antwort des Regierungsrates
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drei Linienbusse b e- dient. Gemäss Vorprojekt Neugestaltung Bushaltestelle Metalli vom 6. Juni 2007 sollte diese Anordnung optimiert werden. Dies hätte eine umfassende Anpassung der Strassenränder (Sä- gezahn
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2170.13 - Antrag von Thomas Lötscher zur 2. Lesung
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Me- thode des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens soll ein gegenüber dem geltenden Recht verändertes Mischsystem eingeführt werden. Neu sollen die Kantonsratswahlen in den gröss- ten Wahlkreisen im
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2174.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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die Aussagekraft der ge- meindlichen Rechnungen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu erhöhen, soll das FHG (BGS 611.1) insofern teilrevidiert werden, dass die Gemeinden ab der Rechnung 2015 (kan- tonsweite Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der elf Zuger Gemeinden untereinander vergleichen zu können, sollen neu eine gewisse Anzahl verbindlicher Effizienz- und Qualitäts-Benchmarks pro Verwaltungsbereich
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2174.1 - Motionstext
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die Aussagekraft der ge- meindlichen Rechnungen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu erhöhen, soll das FHG (BGS 611.1) insofern teilrevidiert werden, dass die Gemeinden ab der Rechnung 2015 (kan- tonsweite Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der elf Zuger Gemeinden untereinander vergleichen zu können, sollen neu eine ge- wisse Anzahl verbindlicher Effizienz- und Qualitäts-Benchmarks pro Verwaltungsbereich
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2175.1 - Interpellationstext
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24. April 2012, in welcher eine Überprüfung der Organisation von Informatikprojekten verlangt wird, soll nun auch geprüft werden, ob grundsätzlich bei den durch den Kanton Zug vergebenen öffentl i- chen
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1514.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1514.1 (Laufnummer 12321) INTERPELLATION VON HUBERT SCHULER UND BETTINA EGLER BETREFFEND AUSSETZUNG VON LEISTUNGEN DER KRANKENVERSICHERER VOM 22. FEBRUAR 2007 Die Kantonsräte Hu
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1524.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nötig. Der Kreditrahmen von 7,5 Mio. Franken bleibt unverändert. Die Geltungsdauer des Rahmenkredits soll bis Mitte 2009 reichen. Im Übrigen haben sich Organisation und Vorgehensweise bewährt, so dass am
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1523.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Mio. Franken entscheidet der Kantonsrat mit einem einfachen Beschluss. 2 1523.3 - 12358 Der Kredit soll wiederum auf fünf Jahre befristet sein, das heisst bis im Juni 2012. Die Stawiko ist damit einverstanden
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1549.1 - Interpellationstext
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Zusammenarbeit der drei Kompetenzzentren provisorisch auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung regelt, soll 2007 in eine definitive Form überführt werden. Der letzte Ausbildungskurs für Pflegefachfrauen DN