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1546.1 - Interpellationstext
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Finanzstrategie mit Unsicher- heiten (Zeitverschiebungen, Preisentwicklungen etc.) behaftet ist. Sie soll aber als Grundlage für die künftige Planung dienen. 2 1546.1 - 12400 Mit einer vorausschauenden Strategie
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1545.1 - Motionstext
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erhöhte Finanzbedarf möglichst weitgehend durch die Spezialrechnung Strassenbau gedeckt werden kann, soll der ganze dem Kanton Zug aus den LSVA-Einnahmen zufliessen- den Betrag des Bundes, vollumfänglich
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1561.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Mikrotechnologie-Plattform für Unternehmen sowie deren Verbindung zu Forschungsstätten und Hochschulen soll die Clusterbildung gefördert werden. Die Entwicklung der Zentralschweiz zu einer Kompetenzregion im 82'600, und der Kanton Uri Fr. 7'500. Die bisherigen Jahresbeiträge der Zentralschweizer Kantone sollen für 2008 ausge- richtet werden, nachdem das MCCS und der Konkordatsrat der Fachhochschule Zentralschweiz
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1563.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein, welche noch nicht in allen Punkten bereinigt werden konnten. 2. Bauprogramm Mit den Bauarbeiten soll im Herbst 2007 begonnen werden. Die gesamte Bauzeit beträgt ca. acht Monate, ohne Deckbelagseinbau muss die Kantonsstrasse angepasst und gleichzeitig erneuert werden. Die 1563.1 - 12437 3 Bauarbeiten sollen im Herbst 2007 beginnen und werden, ohne Deckbelagseinbau und Winterunterbruch, voraussichtlich ca
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1562.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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wird zur Zeit reformiert, die neue BiVo (Bil- dungsverordnung) 2009 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zug soll der zukünftige Fokus im Bereich Gesundheit beim Beruf FAGE liegen und diesen entsprechend stützen
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1561.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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2003 (Vorlage Nr. 1141.1) die Anschlussfinanzierung sichergestellt. Mit der dritten aktuellen Vorlage soll nun eine Zwischenfinanzierung sichergestellt wer- den für die Jahre 2008 und allenfalls 2009. Es ist
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1508.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kantonen die Mög- lichkeit der Beschäftigung bzw. des Einstiegs in den Arbeitsmarkt ermöglicht, sollte die Frage erlaubt sein, ob nicht auch mit Bezug auf die Wohnsituation eine regionale anstelle einer
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1507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eine im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe erfüllt werden soll (Art. 60 Abs. 1 Bst. h BGBB). Realteilungs- und Zerstückelungsverbot sollen auch von der öffentlichen Hand nicht unterlaufen wer- den können
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1519.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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1 Mio. Franken für den umfassenden Ausbau des Knotens Forren zu beschliessen. Mit den Bauarbeiten soll im Frühjahr 2008 begonnen werden. Die Kommission für Tiefbauten hat der Vorlage gemäss ihrem Bericht
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1518.1 - Motionstext
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Oktober 2007 verabschieden. Anschliessend können die Kantone ihre Gesetzgebung anpassen. Das Gesetz soll auf 01.01.2009 umgesetzt werden. Es ist also für den Kanton Zug richtig, sich jetzt Gedanken über obligatori- sche Lösung überhaupt befürworten. Dies sollte zuerst abgeklärt werden. Eine obli- gatorische Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende sollte nicht gegen den Willen der Selbständigerwerbenden den Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“, der im ursprünglichen Projekt enthalten war, umzusetzen, sollte diese Ungleichheit auf kantonaler Ebene gelöst werden. Der Bundesrat wird die Ver- ordnung zum neuen