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2981.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Projekten und Fragestellungen. Die Bildungsgänge an der Höheren Fachschule für Informatik und Elektronik sollen am GIBZ ab August 2020 angeboten werden. Wie die nachfolgend beschriebene Befragung von Zielgruppen
2981.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2981.4 Laufnummer 16176 Kantonsratsbeschluss betreffend Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Berufs- bildung und Fachhochschulen (EG Berufsbildung) betreffend Fü
3002.1 - Interpellationstext
Hatwil-Hubletzen hat im Verhältnis zur Fläche eine geringe Kiesausbeutung. Der grössere Anteil Kies soll dabei aus der mächtigen, über dem Schotterkörper liegen- den Grundmoräne gewonnen werden, die nach (Cham) bis anhin verzichtet und somit sind diese notwendigen Infrastrukturen nicht vorhanden. Wo sollen nach Ansicht des Regierungsrats diese neuen Bauwerke entstehen? 5. Nach Angaben der Baubrache liegt
3003.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sieht vor, die Kreditbewilligungsvorlage dem Kantonsrat im Herbst 2020 zu unterbreiten. Parallel dazu soll im Herbst 2020 die öffentliche Auflage des Bau- gesuchs samt Projektunterlagen erfolgen. Das Ausf
3025.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
dass die Gesetzesrevisionen EG RHG und Datenschutzge- setz parallel liefen. Im Datenschutzgesetz solle die rechtliche Grundlage für die Online - 3025.3 - 16277 Seite 7/12 Verordnung aufgehoben werden. Bundesrecht nicht verwendet. Die Gesundheitsdirektion informierte, im revidierten AHVG (SR 831.10) solle der Begriff Versi- chertennummer durch den Begriff AHV-Nummer ersetzt werden. Das revidierte AHVG
3063.1 - Motionstext
hängigkeit. Neubürger sollen vom Staat finanziell unabhängig sein und in den zehn Jahren vor der Einbürgerung unabhän- gig von der Sozialhilfe gelebt haben. Das Bürgerrecht soll eine Belohnung für eine
3075.01 - Regierungsratsbeschluss vom 22. Februar 2022
________ Regierungsrat ____ Kanton Zug Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 22. Februar 2022 sa Versandt am - 2 MRL 2022 Gesetzgebung Anpassung des kantonalen Richtplans vom 1. September 1988 (BGS 711
3075.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
uneingeschränkt Aus- hub importieren, um Hatwil mit ausserkantonalem Material schnell aufzufüllen. Hatwil soll in erster Linie die Zuger Bedürfnisse abdecken (z. B. Seekreide). Ein entsprechender Antrag mit diesen
3075.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Kiesverfügbarkeiten darlegen. Zudem müssen mögliche Al- ternativen zu Kies stärker gewichtet werden und es soll aufgezeigt werden, wie ein zeitlich ab- gestufter Abbau von Kiesreserven erreicht werden könnte. Ohne
3076.1 - Interpellationstext
ung zu tilgen, und darüber hinaus angeordnet, dass dies grundsätzlich entschädigungslos geschehen soll , was faktisch einer materiellen Enteignung entspricht! Wie wird dieser Entscheid im Kanton Zug umgesetzt angeordnet und kurz nachdem diese aufwendigen und kostenintensiven Sanierungen abgeschlossen sind, sollen die ehehaften Wasserrechte durch Konzessionen abgelöst werden. Was zur Folge hat, dass Sanierungen (GWh) resp. 2'000'000'000 Kilowattstunden (kWh) steigern. Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Was- serkraftwerke realisiert werden

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