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2855.1a - Beilage 1: Projektdokumentation ZVB
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RDZ/Verwaltung vom Betrieb der ZVB und des RDZ abgeschirmt und damit qualitativ auf- gewertet. Es soll langfristig für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs gesichert werden. Vorgesehen ist eine m keines der Gebäude er- haltenswert, ebenso nicht aus baukultureller Sicht. Sämtliche Gebäude der ZVB sollen daher rückgebaut werden. Deren Bauteile sind teilweise schadstoffbelastet, was bei deren Rück- bau
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3237.1 - Bericht des Verwaltungsgerichts und der Schätzungskommission
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Instandsetzung und des Umbaus des denkmalgeschützten Theilerhauses an der Hofstrasse in Zug. Dieses soll gemäss den Beschlüssen des Kantonsrats gegen Ende der Amtsperiode als neuer, eigenständiger Sitz des sind. Von den im Jahr 2019 eingegangenen Fällen sind drei formell sistiert und die an- deren Fälle sollten allesamt bis Mitte 2021 erledigt werden können. 16 In der fürsorgerechtlichen Kammer war am Ende ausgedehnten, im Oktober 2020 abgeschlossenen Schriftenwechsel betrifft. Der Fall ist in Bearbeitung und sollte demnächst entschieden werden können. Im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Kammer waren am
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3237.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Instanz. Das Ziel dieses Projektes sind schnellere Verfahren und vereinfachte Prozesse. Auch Homeoffice soll nach dem absehbaren Ende der Pandemiemassnahmen weiter- hin in einem verantwortlichen Rahmen am V
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möglichst ungehindert und mit hoher Priorität und erreicht konkurrenzfähige Reisezeiten. Das Hauptnetz soll zu einem Pneu- tram- oder Tramsystem weiterentwickelt werden können. Der Kanton überprüft zwischen sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 6 Zonen mit speziellen Vorschriften
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nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 6 Zonen mit speziellen Vorschriften
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Personalamt. § 3 Teilzeitbeschäftigung 1 Zum Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung soll der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein, soweit nicht die Aufgabenerfüllung
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
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n Arbeitszeiten gebunden. 4. Jahresarbeitszeit § 14 Jahresarbeitszeit 1 Mit der Jahresarbeitszeit soll die Arbeitszeit an allfällige Schwankungen der Arbeitsbelastung während des Jahres sowie an die u Gründen entscheidet die Amtsleitung. § 5 Sollarbeitszeit 1 Das Personalamt berechnet unter Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage die jährliche Sollarbeitszeit und gibt diese jeweils im Voraus bekannt 41-Stunden-Woche 8 Stunden 12 Minuten (8.2 Stunden). 3 Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. § 6 Istarbeitszeit 1 Als Istarbeitszeit gilt die in einem
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Personalamt. § 3 Teilzeitbeschäftigung 1 Zum Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung soll der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein, soweit nicht die Aufgabenerfüllung
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nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 6 Zonen mit speziellen Vorschriften , soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus ortsbildschützerischen Gründen
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nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. Richtplankarte S 5 Richtplantext Kap , soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus ortsbildschützerischen Gründen