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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
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nach Anhörung des Zeba den Standort sowie das Einzugsgebiet der Sammelanlage fest. * 2 Der Standort soll eine sichere, ökologische und wirtschaftliche Durchfüh- rung der Abfallentsorgung gewährleisten. Bei
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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154.211 4 Die Ausübung eines öffentlichen Nebenamts einschliesslich aller damit verbundenen Arbeiten soll nach Möglichkeit in der arbeitsfreien Zeit unter Ausnützung der Jahresarbeitszeit erfolgen. Soweit Anrechnung der Stundenzahl dieser Urlaubstage ist der Durchschnitt aus der Anzahl der täglichen Sollstunden während der letz- ten zwei Dienstjahre einschliesslich des Monats des Dienstjubiläums. Der Urlaub
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711.31-21-1.de.pdf
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nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. Richtplankarte S 5 Richtplantext Kap , soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus ortsbildschützerischen Gründen
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154.120 - Weisungen zum Vollzug der Parkplatzverordnung
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Gesuch ist frühzeitig beim Parkingmana- gement einzureichen. 3 Bei Einladungen zu Veranstaltungen soll der Vermerk angebracht werden: «Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist nur ein Gerichte können Ausfahrt- karten beim Parkingmanagement für 10 Franken pro Karte beziehen. Diese sollen nur in Ausnahmefällen (besondere Anlässe wie Jurierungen, spezielle Gäste) abgegeben werden. § 4
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711.31-22-1.de.pdf
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nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. Richtplankarte S 5 Richtplantext Kap , soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus ortsbildschützerischen Gründen
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844.4 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
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Kanton Zug 844.4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) Vom 30. April 2009 (Stand 14. September 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung des Bundesgesetzes über
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732.22 - Reglement über die Abfallbewirtschaftung des Zeba
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Anhörung des Zeba den Standort sowie das Einzugsgebiet der Sammelanlage/-container fest. * 2 Der Standort soll eine sichere, ökologische und wirtschaftliche Durchfüh- rung der Abfallentsorgung gewährleisten. Bei
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
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n Arbeitszeiten gebunden. 4. Jahresarbeitszeit § 14 Jahresarbeitszeit 1 Mit der Jahresarbeitszeit soll die Arbeitszeit an allfällige Schwankungen der Arbeitsbelastung während des Jahres sowie an die u Gründen entscheidet die Amtsleitung. § 5 Sollarbeitszeit 1 Das Personalamt berechnet unter Berücksichtigung der arbeitsfreien Tage die jährliche Sollarbeitszeit und gibt diese jeweils im Voraus bekannt 41-Stunden-Woche 8 Stunden 12 Minuten (8.2 Stunden). 3 Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad. § 6 Istarbeitszeit 1 Als Istarbeitszeit gilt die in einem
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842.6 - Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (Prämienverbilligungsgesetz; IPVG)
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und Organisation § 1 Zweck 1 Durch die Verbilligung der Prämien für die Krankenpflegeversicherung soll den beitragsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungs- schutz zu finanziell tragbaren
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154.211 - Vollziehungsverordnung zum Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalverordnung, PVO)
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einzuholen. 4 Die Ausübung eines öffentlichen Nebenamts einschliesslich aller damit verbundenen Arbeiten soll nach Möglichkeit in der arbeitsfreien Zeit unter Ausnützung der Jahresarbeitszeit erfolgen. Soweit Anrechnung der Stundenzahl dieser Urlaubstage ist der Durchschnitt aus der Anzahl der täglichen Sollstunden während der letz- ten zwei Dienstjahre einschliesslich des Monats des Dienstjubiläums. Der Urlaub