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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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Kanton Zug 731.1 Gesetz über die Gewässer (GewG) Vom 25. November 1999 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und e der Kantonsverfassung1), * beschlies
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3130.2 - Antwort des Regierungsrats
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Abklärungen bezüglich einer weiteren kantonalen Nutzung sind im Gange. In einem nächs- ten Schritt soll der Regierungsrat mittels eines Aussprachepapiers zeitnah darüber befinden. Ist eine solche kantonale
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3135.1 - Antwort des Regierungsrats
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Griechenland. Zentral ist, dass diese Hilfe vor Ort koordiniert wird, wobei der Bund im Lead ist. Sollte er die Kantone um finanzielle Beteiligung ersuchen, wird der Kanton Zug ein solches Gesuch wohlwollend werden. Der Asyl- und Flüchtlingsbereich ist eine Verbundaufgabe von Bund – Kantonen – Gemeinden. Sollte der Bund beschliessen, weitere Personen aus den Lagern in Griechenland aufzunehmen, ist der Kanton
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95.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG Vorlage Nr. 95.4 (Laufnummer 8218) KANTONSRATSB ESCHLUSS BETREFFEND PLANUNG VON BAUTEN AUF DEM GAS WERKAREAL IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATS WIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 30. NOVEMBER 1993
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41.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Sinn von Wirtschaftspflege zu guten Rahmenbedin gungen für die Wirtschaft beizutragen. Der Kanton soll im üb rigen vor allem dort unterstützend eingreifen, wo bestimmte Gruppen von Arbeitslosen voraussichtlich und Inhalt der Ausbildung gibt. Vorausgesetzt ist eine Lernzielkontrolle. Die ersten Frauen 41.1 7 sollen ab Frühjahr 1993 ausgebildet werden. Die Finanzierung erfolgt in Absprache mit dem Amt für Industrie Chancen haben, eine ihrer Aus bildung und Erfahrung entsprechende Stelle zu finden. Aus diesen Gründen sollen der Kanton und die Gemeinden über 5Ojhrige Arbeitslose, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton
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41.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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en und staatspolitischen Fragen be— schftigt. Ist Arbeitslosigkeit immer gleich Arbeitslosigkeit? Soll der Staat überhaupt ins Wirtschaftsgeschehen eingreifen? Laufen die im Kantonsratsbeschluss vorge
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257.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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gemäss § 21 ff. der Vollzie— hungsverordnung zum Baugesetz vom 29. März 1988 (BGS 721.111) an. Damit soll direktbetroffenen Dritten die Mög— lichkeit eingeräumt werden, vor der Erteilung einer entspre chenden
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3131.1 - Postulatstext
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auch ein weiterer Standort ein Kurzzeitgymnasium anbietet. Bis zur Erstel- lung einer Kanti Ennetsee soll dies an der Kantonsschule Zug erfolgen. Begründung: Der Regierungsrat kommunizierte jüngst, dass die in Evaluation und es wird wohl mehr als 10 Jahre dauern, bis diese erstellt sein wird. Sicherlich sollte zu diesem Zeit- punkt ein Kurzzeitgymnasium auch in Ennetsee angeboten werden. Jedoch beantragen sondern eine adäquate Zuweisung und die Qualität von allen Ausbildungsstufen ist viel relevanter. So sollen die Sekundarschule und das Langzeitgymnasium eine hohe Ausbildungsqualität erbr ingen und nicht nach
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3138.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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möglich. Dazu braucht es einen kantonalen Ausschreibungs- plan. Der Kanton Zug strebt dies nicht an. Sollte sich dies ändern, sind die bereits getätigten Investitionen in E-Busse nicht verloren. Der Besteller
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3140.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3140.2 Laufnummer 16573 Interpellation von Anastas Odermatt, Heinz Achermann, Rita Hofer, Rainer Leemann und Karl Nussbaumer betreffend automatische externe Defibrillatoren (AED) im Kanton