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3053.1 - Motionstext
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Verpflichtungen nachkommen sollte, und die entsprechenden Gesetzeslücken zu schlies- sen sind. Es soll zudem überprüft werden, ob zur Umsetzung und Koordination eine kantonale Fachstelle für die Rechte kantonalen Behindertengleichstellungsgesetz (Behindertenrechtegesetz, BRG) im Kanton Ba- sel-Stadt sollen Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderung verankert werden und gesetz- geberischen Lücken im
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3050.1 - Postulatstext
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werden können; oder die erhöhten Kriterien für eine Un- terschutzstellung). Der Kanton als Eigner soll daher den Antrag auf Entlassung der Gebäude aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler stellen
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3061.1 - Motionstext
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) werden bei Einfamilienhäusern in der Regel zwei Räumen gleichgesetzt. - Nicht mehr erforderlich soll sein, dass die Einrichtungen aus den sonst ungenutzten Räu- men entfernt werden müssen. Räume, in Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen in einem offen- sichtlichen Missverhältnis steht. Ebenso sollen die heute geltenden Kriteri en für eine Unternut- zung angepasst werden. Die Voraussetzungen für
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3085.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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auch in Säumnisfällen, bei denen die be- klagte Partei der Schlichtungsverhandlung fernbleibt. Zudem soll in der ganzen ZPO der Begriff „Urteilsvorschlag“ aus terminologischen Gründen mit „Entscheidvorschlag“ heim, Ober- und Unterägeri und Menzingen vor zwei Jahren - auch dieses Jahr erneut aufge- taucht und sollte weiterverfolgt werden. Alternativ zu einer Zusammenlegung der Ämter könnte allenfalls wenigstens r- weiterung der Kompetenzen der Schlichtungsbehörden vor (Art. 210 Abs. 1 lit. c E -ZPO). Diese sollen so künftig den Parteien bis zu einem Streitwert von Fr. 10‘000.-- (statt wie bisher bis zu einem
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3084.1 - Antwort des Regierungsrats
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geeignetes Schutzkonzept besteht. Falls die Institution über eine Heimärztin oder einen Heimarzt verfügt, soll te das entsprechende Schutz- konzept von dieser bzw. diesem genehmigt werden. 7. Könnten allfällige
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3118.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Durchschnitt der betroffenen Jugendlichen eine genügende politische Reife vorhan- den ist. Des Weiteren sollte die Altersgrenze im Einklang mit anderen Rechtsgebieten sein, in denen aufgrund der Notwendigkeit einen Teil der Mitverantwortung für die Gesamtheit. Politische und zivil- rechtliche Mündigkeit sollen daher deckungsgleich sein. Eine unterschiedliche Ausgestaltung beider Altersgrenzen wäre problematisch
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2963.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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hochzuhalten. Kurz: Der heutige Verteilschlüssel bildet das differenzierte Zuweisungsverfahren ab und soll nicht verändert werden. 5.2. Massnahmen «Ausserhalb ZFA» Es existieren 25 Massnahmen, welche keinen Hausherr fest, dass das heutige System der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs funktionieren. Man sollte nicht ohne Not, ein gut funktionierendes System ändern. 4. Eintretensdebatte In diesem Bericht Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung umgesetzt we rden. Da dies nicht der Fall ist, sollte die Motion als nicht erheblich erklärt werden. Die Kommission stimmte dem Antrag des Regierungsrats
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2972.1 - Postulatstext
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GEPABU Vorsorgestiftung jedoch „nur“ einen Verlust von -2.06%. 3 Der Regierungsrat des Kantons Zug soll sich deshalb bei den Verantwortlichen der Zuger Pe n- sionskasse dafür einsetzen, ihre Anlagestrategie e Entwicklung vermehrt in den Fokus gerückt ist. Die UNO -Ziele für eine nachhaltige Entwicklung sollen bis 2030 von allen UNO-Mitgliedstaaten erreicht wer- den. Die Schweiz hat in ihrer Nachhaltigkei
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2971.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2971.1 Laufnummer 16066 Ersatzwahl eines neuen Mitglieds der Schätzungskommission für die restliche Amtsdauer 2019–2022 Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 15. Mai 2019 Seh
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2985.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2020
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1596) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2020; Vorlage Nr. 2985.7 (Laufnummer 16290) Datenschutzgesetz (DSG) Änderung vom 30. April 2020 Von diesem Geschäft ta