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3109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die Anzahl und An- forderungen der Selektionskriterien und die Investitionsvolumina nehmen zu. Damit soll sicher- gestellt werden, dass spätere, umfangreichere Finanzierungsrunden nicht ausschliesslich von Risikokapitalgebern oder Venture-Capital-Investoren angewendet wird. Die Selektion der Startups sollte daher in Zusammenarbeit mit Experten und über Fonds oder Fonds-ähnliche Strukturen erfolgen. 3109 davon aus- zugehen, dass die zur Verfügung stehenden 15 Millionen Franken (knapp) ausreichen werden. Sollte sich abzeichnen, dass eine Erhöhung der Bürgschaftssumme nötig sein sollte, behält sich der Regierungsrat
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3111.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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noch zur Verfügung stehen muss und mit welchen personellen Mitteln diese zu betreiben sind. Vor allem soll auch aufgezeigt werden, wie sich die Kantone bei einer Krise im Gesundheitswesen ge- genseitig un
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3109.1 - Motionstext
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der erfolgreichen Startups beteiligen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Kredite durch Wandeldarlehen abzulösen oder zu ergän- zen. Ebenfalls sollte es möglich sein, über ein noch zu gründendes Konstrukt, in vielversprechende zukunftsträchtige Startup-Unternehmen direkt zu investieren. Dabei sollte die Beteiligung von öffentlichen Körperschaften (z. B. Einwohnergemeinden) sowie privaten Investoren
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3111.1 - Postulatstext
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kann. Es ist das ursprüngliche Schutzkonzept für den Standort im Spital Baar umzusetzen. Allenfalls soll eine adäquate Lösung an einem anderen geeigneten Standort im Kanton Zug realisiert werden. Eine a einhergehenden gebundenen Ausgaben ist daher im nächsten Budget der erforderliche Kredit einzustellen. Sollte der Regierungsrat der Auffas- sung sein, die gesetzlichen Grundlagen seien ungenügend, hat er dem
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3116.2 - Antwort des Regierungsrats
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auf der Deinikonerstrasse (gelb). Zur besseren Erfüllung der Qualitätsanforderungen an Wanderwege soll der Wanderweg nach Osten auf einen fast ausschliesslich mit Naturbelag versehenen Weg verlegt werden Steilheit und des häufigen Befahrens durch Bikende verschlech- terte. Kleinörtliche Entflechtungen sollten die Situation entschärfen. Vertreter aller Parteien ver- einbarten Mitte November einen Termin, um
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3115.2 - Antwort des Regierungsrats
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s sowie im Dachgeschoss ist neu das Verwaltungsgericht des Kantons Zug vorgesehen. Im Erdgeschoss soll ein Bistro für das Quartier, die Bevölkerung sowie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Meinung, dass Personen im Rollstuhl – wenn immer möglich – den Haupteingang benutzen können sollten oder sieht er seine Pflicht zur hindernisfreien Ausgestaltung eines Baus als erfüllt an, wenn Personen
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3115.1 - Interpellationstext
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der Meinung, dass Personen im Rollstuhl – wenn immer möglich – den Haupteingang benutzen können sollten oder sieht er seine Pflicht zur hindernisfreien Ausgestaltung eines Baus als erfüllt an, wenn Personen
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3121.1 - Interpellationstext
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im Grundwasser, war nie dicht und musste in grösseren Abständen immer wieder saniert werden. Jetzt soll mit einer zusätzli chen, eingesetzten Wanne das Problem behoben werden. Deshalb muss die SBB Brücke Chamer Fussweg (Kon- fliktsituationen von Fussgängern und Wandernden mit Zweiradfahrenden) bekannt? b) Sollte nicht im Rahmen von kantonalen Bauprojekten die Situation für alle Verkehrs- teilnehmenden (inkl
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3124.1 - Motionstext
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zu überprüfen und dem Kantonsrat darüber Bericht zu erstatten. Aus der jeweiligen Gesamtperspektive soll aufgezeigt werden, wo und wa- rum zur Bewältigung der aussergewöhnlichen Lage grössere Herausforderungen
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711.31-23-1.de.pdf
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nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. Richtplankarte S 5 Richtplantext Kap , soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus ortsbildschützerischen Gründen