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822.111 - Reglement über die Durchführung des Beitragswesens im Rahmen der Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Reglement FAP)
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Kanton Zug 822.111 Reglement über die Durchführung des Beitragswesens im Rahmen der Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Reglement FAP) Vom 28. August 2024 (Stand 20. September 2024) Die Ge
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753.3 - Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten (Bootsstationierungsverordnung, BSVO)
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Kanton Zug 753.3 Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten * (Bootsstationierungsverordnung, BSVO) Vom 17. Dezember 1974 (Stand 1. Oktober 2023) Der Regierungsrat des Kantons
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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hrung. Er kann das Stimmbüro nötigenfalls mit Hilfskräften erweitern. 2 Die politischen Parteien sollen im Stimmbüro entsprechend ihrer Stärke im Gemeinderat vertreten sein. 3 Das Stimmbüro überwacht die
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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im Kanton sollen umfassend und für eine angemessene Prä- mie gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen weitere Gefahren nach diesem Gesetz versichert sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausreichen
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154.120 - Weisungen zum Vollzug der Parkplatzverordnung
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Gesuch ist frühzeitig beim Parkingmana- gement einzureichen. 3 Bei Einladungen zu Veranstaltungen soll der Vermerk angebracht werden: «Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist nur ein Gerichte können Ausfahrt- karten beim Parkingmanagement für 10 Franken pro Karte beziehen. Diese sollen nur in Ausnahmefällen (besondere Anlässe wie Jurierungen, spezielle Gäste) abgegeben werden. § 4
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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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Personalamt. § 3 Teilzeitbeschäftigung 1 Zum Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung soll der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein, soweit nicht die Aufgabenerfüllung
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3252.2 - Antwort des Regierungsrats
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Entsprechend soll der Gebäudebestand kontinuierlich erneuert werden, so dass sich die CO2-Emissionen des Zuger Gebäudeparks parallel zum nationalen Absenkpfad verringern (Ziel G5). Zu diesem Ziel sollen auch die rischer Sicht Solaranlagen auf Denkmälern nicht in jedem Fall grundsätzlich ausgeschlossen. Sie sollten aber so integriert sein, dass die Bausubstanz und die äussere Erscheinung des Denkmals möglichst Tangieren die vorgesehenen Massnahmen geschützte Bau- substanz oder das Erscheinungsbild des Gebäudes, sollte das Gespräch mit der Denkmal- pflege gesucht werden, um eine denkmalverträgliche Lösung zu finden
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3296.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3296.1 Laufnummer 16711 Interpellation von Karen Umbach betreffend Umgang mit der Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen bei Kindern mit einer Lese-Rechtschreibstörung (LRS) vom 7. Se
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3314.2 - Antwort des Regierungsrats
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den Entscheidungsgremien, der beaufragten Kommunikationsagentur und den gemeindlichen Werk- höfen soll optimiert und verstärkt werden. Die Beteiligung des Kantons wird im Rahmen dieser Aktivitäten überprüft am 1. Februar 2022 wie schon früher ablehnend zu einer natio- nalen Regelung. Littering-Verbote sollen Sache der Kantone bleiben. Beantwortung der Fragen Zur Beantwortung der Fragen der Interpellation
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3316.1 - Antwort des Regierungsrats
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Statistik nun bereits seit 9 Monaten nicht mehr nachgeführt (wurde schon im Jahre 1999 eingeführt)? Wo soll sich der interessierte Bürger über die Kostenstelle Soziale Dienste Asyl orientieren und wo orientiert Zunahme der Kosten aufgrund des Übergangs in der finanziellen Zuständigkeit vom Bund auf den Kanton sollte sich ab 2023 verlangsamen. Gestützt auf diese Erkenntnisse geht der Kanton Zug davon aus, dass für