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1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
g der vorzeitigen Pensionierung soll ermöglicht werden. - Flexibilisierung der Altersvorsorge Es sollen verschiedene Vorsorgepläne möglich sein. Die Versicherten sollen durch Mehr- und Mindersparbeiträge für die Minimalleistungen gemäss BVG gilt, soll prinzipiell auch für den überobli- gatorischen Bereich Geltung beanspruchen. Im Rahmen des Bundesrechts sollen Abtretung und Verpfändung von anwartschaftlichen Renten Die Regelung über den Teuerungsausgleich soll an die allgemein übliche Praxis angepasst werden. Der Teuerungsausgleich auf den Altersrenten soll sich künftig nach den finanziellen Möglichkeiten
2985.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ausgearbeitet werden soll : Einer- seits sollen die Schwächen des Datenschutzgesetzes behoben werden, die aufgrund der ra- santen technologischen Entwicklung entstanden sind. Andererseits soll den Entwicklungen Organe, welche Personendaten bearbeiten. Wo möglich, soll eine Einheitlichkeit mit den vorgesehenen bundesrechtlichen Regelungen geschaffen we rden. So soll beispielsweise der Geltungsbereich des kantonalen künftige Gesetzgebung soll die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/680 übernehmen, damit die Schweiz auch in Zukunft ihren Schengen-Verpflichtungen nachkommen kann. Darüber hinaus soll die Vorlage mit der
2996.1a - Beilage Bericht GSK
bisher durch die Sport-Toto- Gesellschaft (STG), in der Rechtsform eines Vereins. Die Mittelvergabe soll neu von der öf- fentlich-rechtlichen Stiftung Sportförderung Schweiz wahrgenommen werden. Die Stiftung pro Gebiet) wird beibehalten. 9 Optimierung der gesetzlichen Grundlage (Legalitätsprinzip) Das GSK soll eine solide Rechtsgrundlage für die künftige Aufgabenerfüllung sein. Es wird als formelles Gesetz Swisslos) verliehen. Dieses System (Beschränkung auf eine Anbieterin bzw. einen Anbieter pro Gebiet) soll bei- behalten, neu aber auf Stufe GSK geregelt werden. Die Bezeichnung der zugelassenen An- bieterin
Bundesrat soll drohende Engpässe bei der Bahn-Infrastruktur angehen
Medienmitteilung Nach dem Jahr 2020 drohen im Schienenverkehr Engpässe im Grossraum Zug-Rotkreuz, Arth-Goldau und Erstfeld sowie bei der Verbindung nach Zürich. Die Regierungsräte der Kantone Schwyz,
1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Dimension erfahren. Deshalb soll die Sicherheitsdirektion den Bedarf an Kommandopos- ten und Bereitstellungsanlagen festlegen und auf der politischen Ebene vertreten. Zudem soll sie in Absprache mit der mungen über den Zivilschutz. Dies gilt als selbstverständlich und soll im Gesetz nicht erzeigt werden. § 31 Inkrafttreten Das Gesetz soll am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft treten, in dem die Re Gesetz veraltete Bestimmungen auf. Seite 2/20 1892.1 - 13296 Die Vorlage, die wir Ihnen unterbreiten, soll den Zivilschutz im Kanton Zug auf eine neue Rechtsgrundlage stellen und das Bundesgesetz im Bereich
2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
zur Verfügung. Gemäss Personalstrategie soll der MAG-Prozess künftig mit einem elektronischen Workflow unterstützt werden. Eine proof-of-concept-Studie sollte klären, ob das zur Auswahl stehende IT-S ausgedehnten Bedrohungslage. Kooperation soll verstärkt werden Der Regierungsrat definierte verschiedene Ziele im Sicherheitsbereich für die Legislatur 2015–18. So soll die Kooperation mit Nachbarkantonen weiter Regierungsrat in der vergangenen Legislatur eingeschlagen hat. Von den Vorleistungen der letzten Jahre soll nun profitiert, Begonnenes weitergeführt und Anstehendes in Angriff genommen werden. Dabei weist die
2207.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wahrnehmen. Für alle anderen Arbeiten soll eine externe Fachstelle oder ein Wartungs- partner betraut werden. Die Bedienung, d.h. insbesondere die Auswertung von Videomaterial soll gemäss Videoüber- wachungsgesetz öffentlich zugänglichen Raums zu ermöglichen (Vorlage Nr. 1606.2 - 13067). Das Anliegen dieses Vorstosses soll nun umgesetzt werden. Dazu wird Ihnen der nachstehende Bericht erstattet, den wir wie folgt gliedern: öffentlichen und im öffentlich zugäng- lichen Raum zurzeit nicht geregelt. Mit dem vorliegenden Erlass soll auf Gesetzesstufe und un- ter Einhaltung der genannten Rahmenbedingungen eine für den Kanton und alle
2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Stadttunnel angeschlossen werden soll und vom Casino bis Ägeristrasse der Tunnel im Tagbau zu erstellen sei; - infolge Anschluss Ägeristrasse an besagtem Ort eine Galerie entstehen soll sowie infolge knapper P (MIV) für die Anwohnenden, die Berechtigten und für die Anlieferung soll über möglichst kurze Wege gewährleistet bleiben. Dabei soll das Verkehrsregime so gewählt werden, dass die umliegen- den Quartiere nur für wenige Minuten ausreichend. Der Verkehr soll im Ereignisfall grundsätzlich nicht durch das ZentrumPlus gelenkt werden. Auch im Ereignisfall soll das angestrebte Sicherheitsniveau in der Stadt erhalten
1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Tierarten sollen in ausreichender Zahl vorhanden sein, um langfristig überleben zu können. - Die natürliche Dynamik der Gewässer soll möglichst hoch sein. Technische Anla- gen in Gewässern sollen den ökologischen Strukturvielfalt verfügen. - Der Alt- und Totholzanteil soll für die darauf angewiesenen Pflanzen- und Tierar- ten genügend hoch sein. - Im Zuger Wald sollen die Güte der Waldstandorte erhalten bleiben und die ausgerichtet sein. - Die Ausübung der Freizeitaktivitäten soll im Einklang mit der nachhaltigen Wald- entwicklung stehen. So sollen Schäden an Bestand und Boden tragbar sein. § 13 bis (neu) Erlass des Wal
2652.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Betrachtungsweise). - Die Informationen sollen willkürfrei und wertfrei dargestellt werden (Neutralität). - Die Darstellung soll nach dem Vorsichtsprinzip erfolgen. - Es sollen keine wichtigen Informationen ausser umfasst folgende Aspekte: - Die Informationen sollen sachlich richtig und glaubwürdig dargestellt werden (Richtigkeit). - Der wirtschaftliche Gehalt soll die Abbildung der Rechnungslegung bestimmen (w des Zeithorizonts für den Ausgleich der Erfolgsrechnung auf acht Jahre. Der Betrachtungszei t- raum soll jedoch so definiert werden, dass für Budget und Rechnung jeweils der gleiche Zeit- raum betrachtet

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