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154.120 - Weisungen zum Vollzug der Parkplatzverordnung
Gesuch ist frühzeitig beim Parkingmana- gement einzureichen. 3 Bei Einladungen zu Veranstaltungen soll der Vermerk angebracht werden: «Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist nur ein Gerichte können Ausfahrt- karten beim Parkingmanagement für 10 Franken pro Karte beziehen. Diese sollen nur in Ausnahmefällen (besondere Anlässe wie Jurierungen, spezielle Gäste) abgegeben werden. § 4
332.31 - Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer gemeinsamen Strafanstalt im Bostadel (Kanton Zug)
Strafanstalt für rückfällige Gefängnis- und Zuchthausgefange- ne im Bostadel (Kanton Zug). Diese Anstalt soll Plätze für mindestens 80 Insassen aufweisen. 2 Die Anstalt Bostadel ist eine Konkordatsanstalt im und der Vizepräsident dürfen nicht Delegierte ein und desselben Kantons sein. Die- se Funktionen sollen für jede nachfolgende Amtsdauer auf Delegierte des anderen Kantons übertragen werden. Die Aufsic
711.31-23-1.de.pdf
nen übermässig zu beeinträchtigen. L 4.4.2 Die intensivere Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald soll konzentriert an dafür geeigneten, wenig sensiblen und gut erschlossenen Orten stattfinden. Dafür geeignete sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. Richtplankarte S 5 Richtplantext Kap , soweit sie nicht für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nötig oder standortgebunden sind. Sollte sich der verspätete Wiederaufbau einer früher beseitigten Baute aus ortsbildschützerischen Gründen
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
dessen Stellver- tretung im Wahlkreis stimmberechtigt sein. Im Stimmbüro der Einwohner- gemeinde sollen mindestens alle Ortsparteien angemessen vertreten sein, die in der entsprechenden Gemeinde im Kantonsrat
531.17 - Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz)
Kanton Zug 531.17 Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsame Durchführung der Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung sowie der Weiterbildung im Zivilschutz * (Ausbildungsvereinbarung Zivilschutz) Vom
752.5 - Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte
Kanton Zug 752.5 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte * Vom 12. Mai 1966 (Stand 18. Juni 1973) Um den Betrieb auf den nicht eidgenössisch konzessionierten Lu
414.26 - Disziplinarordnung für die Fachmittelschule Zug
Klassenlehrperson. 2 Die Wahl der Massnahme soll der Art und Schwere des Verstosses ange- messen sein. Die Strafarbeit und die Beschäftigung in Strafstunden sollen erzieherisch sinnvoll sein. 3 Stellt die
156.1 - Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)
ng1), beschliesst: 1. Zweck, Aufgaben, Wirkungsbereich, Finanzielles § 1 Zweck 1 Die Ombudsstelle soll das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und den Trägern öffentlicher Aufgaben auf Kantons- und Gem
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
Personalamt. § 3 Teilzeitbeschäftigung 1 Zum Zwecke vermehrter Flexibilisierung der Arbeitszeitgestaltung soll der Zugang zur Teilzeitbeschäftigung auf allen Stufen offen sein, soweit nicht die Aufgabenerfüllung
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
im Kanton sollen umfassend und für eine angemessene Prä- mie gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen weitere Gefahren nach diesem Gesetz versichert sein. 2 Die Versicherungsleistung soll ausreichen

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