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412.116 - Reglement über die Handelsdiplomprüfungen an den privaten Wirtschaftsmittelschulen im Kanton Zug
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gemeinsam sowohl die Prüfungsnoten als auch die Fachnote. 3. Handelsdiplom § 6 Prüfungszweck 1 Die Prüfung soll feststellen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die not- wendigen Fähigkeiten und Kompetenzen für
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753.3 - Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten (Bootsstationierungsverordnung, BSVO)
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Kanton Zug 753.3 Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten * (Bootsstationierungsverordnung, BSVO) Vom 17. Dezember 1974 (Stand 1. Oktober 2023) Der Regierungsrat des Kantons
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811.15 - Interkantonale Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
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interkantonale Umweltagentur, nachfolgend «Unter- nehmung» genannt, zu gründen. 2 Die Unternehmung soll ab dem 1. Januar 2004 ihre Tätigkeit aufnehmen können. Art. 2 Zweck der Unternehmung 1 Die Unternehmung
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861.52 - Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
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Einrichtungen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Wohnsitz in einem anderen Kanton offenstehen sollen – dass die hierfür nötige Angebotsoffenheit nur spielen kann, wenn die Kostenübernahme zwischen den
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511.114 - Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention
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Kanton Zug 511.114 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention Vom 16. September 2010 (Stand 1. April 2011) Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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Kanton Zug 731.1 Gesetz über die Gewässer (GewG) Vom 25. November 1999 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b und e der Kantonsverfassung1), * beschlies
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512.2 - Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz)
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Kanton Zug 512.2 Gesetz über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) Vom 30. November 2006 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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dessen Stellver- tretung im Wahlkreis stimmberechtigt sein. Im Stimmbüro der Einwohner- gemeinde sollen mindestens alle Ortsparteien angemessen vertreten sein, die in der entsprechenden Gemeinde im Kantonsrat
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231.8 - Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen
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oder wenn ein bewegliches Vermögensstück sich als Pfand in den Händen eines Gläubigers befindet, so soll derselbe befugt sein, sein Recht an dem ihm verhafteten Gegenstande vor dem Richter und nach den Gesetzen Gesetze des Landes für die Einheimischen selbst vorschreiben. Art. 3 1 Nach Ausbruch eines Konkurses sollen wechselseitig keine andern Arreste auf das Vermögen des Gemeinschuldners angelegt werden, als zugunsten hen Güter eines Gemeinschuldners, auf welchem Staatsgebiete sich dieselben immer befinden mögen, sollen in die allgemeine Konkursmasse fallen. Art. 5 1 Wenn jedoch ein Gläubiger ein spezielles gerichtliches
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414.16 - Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
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Klassenlehrperson. 2 Die Wahl der Massnahme soll der Art und Schwere des Verstosses ange- messen sein. Die Strafarbeit und die Beschäftigung in Strafstunden sollen erzieherisch sinnvoll sein. 3 Stellt die