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Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
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abgestufte Regalgebühren. § 4 Preise 1 Die Lieferpreise der Rheinsalinen für die verschiedenen Salzarten sollen einheitlich gestaltet werden. 2 In den Lieferpreisen sind die Regalgebühren eingeschlossen. § 5 Einnahmen
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Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
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Kanton Zug 925.21 Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) Vom 13. September 1943 (Stand 18. September 1967) Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 der Bundesverfassung1) wird folgen
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531.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz betreffend Zivilschutz
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Kommandanten im Range eines Oberstleutnants führt die Zivilschutzorganisation. 2 Die ZSO weist einen Sollbestand von 900 eingeteilten Schutzdienstpflich tigen aus. * 2 531.11 § 8 Einheiten / Gliederung 1 Folgende
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Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug)
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Kanton Zug 826.14-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend Übernahme des Bürgerspitals und der Schwesternschule am Bürgerspital Zug (Anhang: Vertrag betreffend Abtretung des Bürgerspitals und der Schwestern
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Verordnung über die Kommission für Integrationsfragen und gegen Rassismus
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Rassismus (Integrationskommission) ein. Mindestens drei Mitglieder sollen ausländischer Abstammung sein. * 2 In der Integrationskommission sollen kantonale und gemeindliche Behör- den und Amtsstellen, die sich
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Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV)
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Kanton Zug 131.2 Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz (Wahl- und Abstimmungsverordnung, WAV) Vom 29. April 2008 (Stand 11. Juli 2015) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 72 des Wah
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632.1 - Steuergesetz
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Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Kantonsverfassung1), * beschliesst: § 1 Steuerarten 1 Der Kanton, d
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Gesetz über das Salzregal
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von der Generalversammlung der Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen festgelegten Richtlinien sollen dabei weglei- tend sein.3) § 3 Strafbestimmung 1 Widerhandlungen gegen das Salzregal werden mit Busse
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Submissionsverordnung (SubV)
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Kanton Zug 721.53 Submissionsverordnung (SubV) Vom 20. September 2005 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni 20051), beschliesst
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Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
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Verpflichtung geht auf allfällige Rechtsnachfolger des Elek- trizitätswerkes an der Sihl über. 3 Sollte der Kanton Zug in der Folge allgemein verbindliche Gesetzesbe- stimmungen erlassen, nach welchen