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612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
finanziellen Auswirkungen des Coronavirus nicht überschreiten dürfen. § 7 Rückzahlung der Beiträge 1 Sollte der Bund seine Massnahmen für diejenigen Fälle ausbauen, für wel- che die Gesuchsstellenden Beiträge
612.13 - Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (COVID-19-Kinderbetreuungsverordnung)
bereits erhaltenen Elternbeiträge zurückerstatten oder gut- schreiben. 2 612.13 § 7 Rückerstattung 1 Sollte der Bund Beiträge an Kindertagesstätten und Tagesfamilien einfüh- ren, für welche die Gesuchsstellenden
612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
aus dem Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang
612.13 - Verordnung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung (COVID-19-Kinderbetreuungsverordnung)
Aufforderung, dass diese den Eltern zurückerstat- tet oder gutgeschrieben werden. * § 7 Rückerstattung 1 Sollte der Bund Beiträge an Kindertagesstätten und Tagesfamilien einfüh- ren, für welche die Gesuchsstellenden
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
Aktivitäten und Sozialwissenschaften § 8 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbe-
612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
aus dem Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang
414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
Aktivitäten und Sozialwissenschaften § 8 Selbstständige Arbeit 1 Im Rahmen der selbstständigen Arbeit sollen die Lernenden nachweisen, dass sie fähig sind, eine anspruchsvolle Aufgabenstellung aus den Lernbe-
414.11 - Gesetz über die kantonalen Schulen
können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. 2 Sie sollen erzieherisch sinnvoll sein, dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen und sollen nicht im Affekt vollzogen werden. 3 Als schwerste Massnahme
414.121 - Reglement für den Eintritt in die und den Wechsel zwischen den kantonalen Mittelschulen
Die neu in das Kurzzeitgymnasium oder das Langzeitgymnasium eintre- tenden Schülerinnen und Schüler sollen in der Regel nicht mehr als zwei Jahre älter als ihre Klassenkameradinnen und Klassenkameraden sein in die Wirtschaftsmittelschule oder die Fachmittelschule eintreten- den Schülerinnen und Schüler sollen nicht wesentlich älter als ihre Klassen- kameradinnen und Klassenkameraden sein. 4 Eine Schülerin
171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
Kanton Zug 171.1 Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden * (Gemeindegesetz, GG) Vom 4. September 1980 (Stand 1. September 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41

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