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153.53 - Informatikverordnung (ITV)
n entwickelt. 2 Vor der Entwicklung von Individuallösungen hat eine Marktanalyse zu er- folgen. Sollten keine Standardlösungen verfügbar sein, ist die Entwicklung auf eindeutige fachspezifische Anforderungen Kantonsanwendungen; e) Meldung von IT-Vorhaben, welche ins IT-Projektportfolio aufgenom- men werden sollen inklusive Bewertungsvorschlag; f) Erarbeitung von Controllingberichten zum Anwendungsportfolio zu-
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Arbeiten im Rahmen von Einzel- oder Sammelprüfungen durchgeführt. Sammelprüfungen sind anzustreben und sollen überall dort durchgeführt werden, wo durch zweck- mässige Räumlichkeiten und Betriebseinrichtungen
632.1 - Steuergesetz
Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Kantonsverfassung1), * beschliesst: § 1 Steuerarten 1 Der Kanton, d
612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
aus dem Kultur-, Sozial-, Sport-, Bildungs- und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang
613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entspre- chenden Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe den Jahresumsatz 2020 angerechnet. 3 Der Regierungsrat regelt das Nähere in einer Verordnung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes3)
632.1 - Steuergesetz
Kanton Zug 632.1 Steuergesetz Vom 25. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2021) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 15 und § 74 der Kantonsverfassung1), * beschliesst: § 1 Steuerarten 1 Der Kanton, d
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
nationaler, regio- naler oder lokaler Bedeutung. § 3 Erhaltung und Sicherung von Denkmälern * 1 Denkmäler sollen von der Eigentümerschaft und den Fachinstanzen ge- pflegt, wissenschaftlich erforscht und dem Sc Denkmäler sind vorher zu benach- richtigen. 3. Massnahmen § 17 Forschung im Allgemeinen 1 Die Denkmäler sollen wissenschaftlich erforscht werden. Die Forschungs- ergebnisse sind zu publizieren. Eigentümer und
821.20 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung)
Kanton Zug 821.20 Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19- Epidemie (COVID-19-Verordnung) Vom 1. Juni 2021 (Stand 1. Juni 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 40 d
153.53 - Informatikverordnung (ITV)
n entwickelt. 2 Vor der Entwicklung von Individuallösungen hat eine Marktanalyse zu er- folgen. Sollten keine Standardlösungen verfügbar sein, ist die Entwicklung auf eindeutige fachspezifische Anforderungen Kantonsanwendungen; e) Meldung von IT-Vorhaben, welche ins IT-Projektportfolio aufgenom- men werden sollen inklusive Bewertungsvorschlag; f) Erarbeitung von Controllingberichten zum Anwendungsportfolio zu-
613.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes4)

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