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2733.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
gesetzlichen Grundlagen erlauben jedoch auch ei- nen Ausbau, wenn sich die Bedrohungslage ändern sollte . Die Stawiko anerkennt, dass bei der aktuellen Finanzlage des Kantons und im Rahmen der la u- fenden Rechtsgrundlage für die Prävent ion von zielgerichteten Gewalttaten. Mit den vorgesehenen Massnahmen sollen schwere Gewalt- delikte soweit als möglich verhindert werden. Die Details zur Vorlage finden sich
2736.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
bereits seit 2014 in Kraft und bezweckt die Förderung eines sorgsamen Umgangs mit dem Boden. Bauzonen sollen massvoll festgelegt und kompakte Siedlungen angestrebt werden. Es geht um verdichtetes Bauen, das
2736.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats
Entscheidkompetenz über den Einsatz der Mittel, welche durch die Mehr- wertabschöpfung generiert würden, solle nicht dem Regierungsrat bzw. den Gemeinderäten zu- fallen. Es gebe keinen Grund für diese Regelungen
2737.2 - Antrag des Regierungsrats
und Sondernutzungsplänen sowie von gemeindlichen Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne oder gemeindliche Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne igen. Für die Gewährleistung des rechtlichen Ge- hörs ist die Amtsblattpublikation massgebend. 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne oder gemeindliche Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne Bebauungsplänen § 39 Erlass von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und ordentlichen Bebauungsplänen 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden
2737.3a - Beilage Synopse
Abs. 3 (geändert) Erlass von kantonalen Zonen- und Sondernutzungsplänen (Überschrift ge- ändert) 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne oder gemeindliche Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenpläne en. Für die Gewähr- leistung des rechtlichen Gehörs ist die Amtsblattpu- blikation massgebend. 1 Sollen kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, holt die zuständige gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und ordentlichen Bebau- ungsplänen (Überschrift geändert) 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne erlassen, geändert oder aufgeho- ben werden
2737.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
Abs. 3 (geändert) Erlass von kantonalen Zonen­ und Sondernutzungsplänen (Überschrift geändert) 1 Sollen kantonale Zonen­ und Sondernutzungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, holt die zuständige von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen­ und ordentlichen Bebauungsplänen (Überschrift geändert) 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen­ oder ordentliche Bebau­ ungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben Arealbebauungen 1 Bisherige Arealbebauungen bleiben weiterhin und auch über 2025 hinaus gültig. 2 Sollen an bisherigen Arealbebauungen Änderungen vorgenommen wer­ den, so sind diese zumindest in einfache
2737.4 - Ergebnis 1. Lesung
Abs. 3 (geändert) Erlass von kantonalen Zonen­ und Sondernutzungsplänen (Überschrift geändert) 1 Sollen kantonale Zonen­ und Sondernutzungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben werden, holt die zuständige von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen­ und ordentlichen Bebauungsplänen (Überschrift geändert) 1 Sollen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen­ oder ordentliche Bebau­ ungspläne erlassen, geändert oder aufgehoben Arealbebauungen 1 Bisherige Arealbebauungen bleiben weiterhin und auch über 2025 hinaus gültig. 2 Sollen an bisherigen Arealbebauungen Änderungen vorgenommen wer­ den, so sind diese zumindest in einfache
2739.1 - Bericht des Obergerichts
Abweichungen von den Ansätzen Abweichungen von den Ansätzen gemäss Ziff. I. - V. hiervor können und sollen soweit vorgenom- men werden, als der Betreibungsbeamte sie aufgrund der ihm im Einzelfall obliegenden
2743.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
chen Standards 6 der Vereinigung «Schulpsy- chologie Schweiz ‒ Interkantonale Leitungskonferenz» sollte die Versorgungsdichte 100 Stel- lenprozente pro 1500 7 Schülerinnen und Schüler nicht unterschreiten
2741.1 - Interpellationstext
Kantons Zug und die triangel Beratungs- dienste, die Opferberatung als Anlaufstellen zuständig. Sie sollen gemäss dem neu geschaffe- nen Gesetz die Beratung von Betroffenen und ihrer Angehörigen übernehmen che Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Fremdplatzierungen vor 1981 sorgt, sollen die Kantone Zeichen der Erinnerung schaffen. Der Kanton Luzern ist u.a. bereits mit eindrücklichen

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