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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
für die betreffende Gemeinschaft geltenden Vorschriften herbeigeführt werden soll (Art. 10 Abs. 2 VVAG). Die Versteigerung soll in der Regel nur dann angeordnet werden, wenn der Wert des Anteilsrechts gestützt
Art. 229 Abs. 3 und 317 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Im  Berufungsverfahren soll in Bezug auf  Noven jedenfalls dann die gleiche Regel gelten wie im erstinstanzlichen Verfahren, wenn die umfassende Untersuchungsmaxime zur Anwendung gelangt Grundsatz festgehalten, dass im Berufungsverfahren in Bezug auf die Noven die gleiche Regel gelten soll wie im erstinstanzlichen Verfahren, was bedeutet, dass bei Geltung des Untersuchungsgrundsatzes Noven der Untersuchungsmaxime stand dabei nicht in Frage. Bundesrätin Widmer-Schlumpf führte aus, Noven sollten vor der Berufungsinstanz im gleichen Rahmen, wie es zuletzt im erstinstanzlichen Verfahren möglich
Zivilrechtspflege
ag sei geregelt worden, dass die Gewinnbeteiligung für den Verkauf des Grundstücks relevant sein solle bzw. sich unmittelbar auf den Kaufpreis auswirken solle. Sodann sei der Kaufpreis nicht falsch beurkundet gutzumachender Nachteil droht (Verfügungsgrund). Weiter wird zeitliche Dringlichkeit vorausgesetzt. Zudem sollen die Massnahmen verhältnismässig sein (Sprecher, Basler Kommentar zur ZPO, 2. A., 2013, Art. 261 N Berufung materiell nicht substanziiert auseinandergesetzt und aufgezeigt, inwiefern diese falsch sein sollen (vgl. Erw. Ziff. 3.5 hiervor). Im Übrigen war – entgegen der Ansicht des Gesuchstellers – nicht zwingend
Rechtspflege
Linie im Verdienstausfall einer selbständig erwerbenden Person, die den Prozess selber führt; sie soll durch die Umtriebsentschädigung einen gewissen Ausgleich erhalten. Letzteres ist nicht selbstverständlich
Volksschule
aufgrund der familiären Situation oder eines längerdauernden Schulausfalles. Die Repetition der 6. Klasse soll nicht dazu dienen, einem Kind, das nach der 6. Klasse ordnungsgemäss in eine bestimmte Stufe übertreten wird und die Rechtsmittelinstanz über eine umfassende und freie Überprüfungsbefugnis verfügt. Zudem soll den beschwerdeführenden Personen aus der Heilung eines Begründungsmangels kein Nachteil erwachsen
Art. 261 ZPO, Art. 55 Abs. 1 ZPO
Regeste: - Der Erlass vorsorglicher Massnahmen ist an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Als formelle Voraussetzungen gelten dabei die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts sowie d
Wettbewerbsrecht
Wadenschonern bei Sportsocken ist grundsätzlich nicht besonders originell, sondern naheliegend. Es soll in diesem Bereich des Beines, wo beim Snowboard- oder Skifahren Druckstellen oder Reibungsirritationen (Baudenbacher, a.a.O., Art. 2 N 243). Das Verbot der unlauteren Anlehnung an eine Konkurrenzausstattung soll allerdings nur eindeutige Fälle unnötiger Anlehnung erfassen, die nicht durch ein Informationsbedürfnis obschon darauf nicht «Z-Socks Snowboard», sondern Skisocken der Marke «Z-Socks» zu sehen sind. Sollten die streitgegenständlichen «Z-Socks Snowboard» im Verkaufsregel anders daherkommen, was die Klägerin
Aktienrecht
elung unterbreitet, gemäss welchem die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller CHF 185'595.90 schulden solle und sie ihm eine Summe von CHF 40'000.– per Saldo aller Ansprüche offeriere. Ob der Rechtsvertreters nachweist, die sein Informationsbedürfnis in objektiver Hinsicht als schutzwürdig erscheinen lassen. Dazu sollte es genügen, wenn die auf konkreten Anzeichen beruhenden Zweifel des Gläubigers an der Zahlungsfähigkeit
Personalrecht
igung ist eine Zuwendung aus Billigkeitsgründen: Langverdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll unter anderem im Fall der Kündigung durch den Kanton eine Anerkennung in finanzieller Form für die
§ 25 DMSG, Art. 36 BO Oberägeri i.V.m. § 20 DMSG
sich nicht, dass sie nicht abgebrochen und neu erstellt werden dürfte. Mit der Ortsbildschutzzone soll insbesondere ein Siedlungsteil in seiner Erscheinung und seiner Massstäblichkeit geschützt werden geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Zusammenhang eines Bauwerks berücksichtigt. Eine Baute soll als Zeuge und Ausdruck einer historischen, gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen ursprünglichen – Eternitschindelmantel verkleidet, S. 4, 4.5). Bei einer Kaltnutzung des Estrichs solle das Dach nicht gedämmt werden, da die zusätzliche Last auf den Sparren statische Massnahmen erforderten

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