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2602.2 - Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1129) [M09] Antrag des Regierungsrats vom 22. März 2016; Vorlage Nr. 2602.2 (Laufnummer 15127) Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU) Vom [...] Von diesem Gesch
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2602.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 21. Februar 2017
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1129) 1 [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 21. Februar 2017; Vorlage Nr. 2602.6 (Laufnummer 15342) Gesetz über die Nutzung des Untergrunds (GNU) Vom 15. Dezember 2016
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2604.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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inhaltlichen Anpassungen betreffen § 2 (früher § 3) so- wie den bisherigen § 4. Gemäss § 2 (früher § 3) sollen die erforderlichen Kredite für die Ausar- beitung eines Vor- und Bauprojekts nicht mehr zu Lasten
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2605.1 - Motionstext
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Seite 3/3 Begründung: Die Gemeindeordnungen und allgemeinverbindlichen Reglemente der Gemeinden sollten für jedermann verfügbar und einfach im Internet zu finden sein. Nur so wissen die Bürger, was in ihrer politischen Gemeinden war nicht einmal di e Gemeindeordnung auf Anhieb zu finden. Um Abhilfe zu schaffen sollen die allgemeinverbindlichen Erlasse aller Gemeinden an einer Stelle gesammelt und publiziert werden
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707.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 686.5/615.8/514.8/ 489.5/707.6/427.5/482.5/1060.5 (Laufnummer 11895) GENEHMIGUNG VON ACHT SCHLUSSABRECHNUNGEN 1. UMBAU KNOTEN TALACHER, UNTERTALACHER - LORZENTOBEL- BRÜCKE, BAAR
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686.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 686.5/615.8/514.8/ 489.5/707.6/427.5/482.5/1060.5 (Laufnummer 11895) GENEHMIGUNG VON ACHT SCHLUSSABRECHNUNGEN 1. UMBAU KNOTEN TALACHER, UNTERTALACHER - LORZENTOBEL- BRÜCKE, BAAR
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948.09 - Antrag von Eusebius Spescha und Käty Hofer zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 948.9 (Laufnummer 11617) GESETZ BETREFFEND DIE EINFÜHRUNG DES SCHWEIZERISCHEN ZIVILGESETZ- BUCHES FÜR DEN KANTON ZUG, ÄNDERUNG DER BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AMTLICHE VERMESSUNG ANTR
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2434.3a - Beilage (Synopse)
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den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsge- biete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 5.3 Natur im Siedlungsgebiet S 5 sichern den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 5.3.2 Kanton und Gemeinden übernehmen
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2434.1a - Synopse
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den direkten und fussgän- gerfreundlichen Zugang in die Naherholungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. S 5.3 Natur im Siedlungsgebiet S 5 den direkten und fussgängerfreundlichen Zugang in die Naherho- lungsgebiete. Aus jeder Siedlung sollten die Naherholungsgebiete schnell und gefahrlos erreichbar sein. 2. Archäologische Fundstätten (S 7
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2440.1 - Interpellationstext
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kantonale Verwaltung ist zu sparsamem Umgang mit ihren Ressourcen angehalten. G e- nauso sparsam sollte auch der Umgang mit den natürlichen Ressourcen unseres Planeten sein. Deshalb ist ein möglichst langer r der Geräte Sinn. Zudem: Das nun angelaufene „Entlastungsprogramm“ 2015-2018 des Regierungsrats sollte ei- gentlich besondere Sensibilität auch bei Ersatzbeschaf fungen wecken. Doch die erfolgte Er- neuerung