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2775.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
damit die Führungskompetenz des Präsidiums blockiert. Trotz Gleichstellung aller Richterpersonen sollte aber in Bezug auf die Führung des Gerichts eine gewisse Hierarchie greifen. Es leuchtet ein, dass
2775.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
wieder aufgehoben. Mit der 2012 eingeführten Erweiterung der Geschäftsleitung auf fünf Mitglieder sollte eine bes- sere Einbindung der Mitglieder des Kantonsgerichts in die Führungsverantwortung sowie eine
2763.1 - Antwort des Regierungsrats
30 000 Franken. Somit beläuft sich der Aufwand aktuell insgesamt auf rund 80 000 Franken. 4. Wann sollen die Hallen der Zuger Bevölkerung, insbesondere den Sportvereinen wieder im gewohnten Rahmen zur Verfügung
2817.4 - Bericht und Antrag der Kommission
Eintretens wurden folgende Gründe genannt (Aufzählung ohne Gewichtung der Gründe): - Die Kommission solle die inhaltliche Ausgestaltung der Vorlage beraten können. - Der öffentliche Druck sei heute zwar trotz ihres Beschlusses auf Nichteintreten eine konsultative D e- tailberatung durchgeführt werden solle für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Vorlagen des Regierungsrats eintreten sollte. In Anbetracht
2823.8c - Beilage 3 Kurzgutachten
freien Zugänglichkeit der Seefer gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. c RPG gesetzlich ausgeschlossen werden sollte (vgl. dazu Bundesgerichtsurteil lC_l5712014 vom 4. November 2015, insbesondere E. 3.7). Wenn aber diesbezüglich im Fluss. Ob die nötige Denkmalqualität nach diesen übergeordneten Vorgaben besteht, sollte daher auch von den Kantonen der Rechtsanwendung und Rechtsprechung überlassen werden. Andernfalls Tätigkeit der Behörden, also insbesondere auch für die Siedlungs- und Landschaftsgestaltung. So sollen sich etwa Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft einordnen (Art. 3 Abs. 2 lit. b RPG) und
2823.7a - Beilage Synopse
(Überschrift geändert) 1 Denkmäler sollen von den Eigentümern und den Fachinstanzen gepflegt, wissenschaftlich erforscht und in ihrem Bestand gesichert werden. 1 Denkmäler sollen von der Eigentümerschaft und
2823.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. April 2019
geändert) 1) BGS 111.1 2) SR 451 3) SR 520.3 4) SR 520.31 5) SR 520.3 2 [Geschäftsnummer] 1 Denkmäler sollen von der Eigentümerschaft und den Fachinstanzen ge­ pflegt, wissenschaftlich erforscht und dem Sc
2823.10 - Anträge von Adrian Moos zur 2. Lesung
neuere, auch architektonisch ansprechende Bauten im Grundsatz einfach abgebrochen werden können. Sollte aber ein solches Objekt von regionaler oder nationaler Bedeutung sein, so muss die Möglichkeit bestehen
2827.1 - Motionstext
Kanton Zug seine eigenen Areale nicht optimal im Interesse des Kantons bewirtschaften würde. Der Fokus sollte sich weg von der reinen Verwaltung, hin zu einer modernen Immobilienbewirtschaftung entwickeln. 115/sl
2858.2 - Antwort des Regierungsrats
aggregate usw. – in genügender Anzahl bereitgehalten, um die Objekte sicher betreiben zu können. Sollten die vorhandenen Mittel des Kantons nicht ausreichen, kann der Kantonale Füh- rungsstab bei den N en Lage müsste der Betreiber die Verstär- kung des Schutzes seines Objektes selber vorantreiben. Sollte es notwendig sein, kann der Betreiber ein Gesuch um Unterstützung beim Kantonalen Führungsstab einreichen

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