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1210.3b - Beilage 2
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das Bauprojekt aufgrund der Basis der Generalunternehmerofferte zu überarbeiten. Auf dieser Basis sollten hernach in einem zweiten Schritt die einzelnen Bauteile auf eine mögliche Op- timierung hin untersucht Nutzers zu erfassen und zeitgerecht in den Planungs- und Bauprozess einzubringen. Die wichtigen Fragen sollten dabei auch mit dem Sicherheitsdirektor besprochen werden. Gemäss den Anga- ben von Regierungsrat Pla- nung eine Schliessung der Türen vorgesehen, welche aus zwei Systemen bestand. Ei- nerseits sollten gewisse Türen mit elektronischen Schlössern ausgerüstet werden, wäh- rend andere lediglich mechanisch
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1223.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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des Gesetzes über die Kinderzulagen gesetzeswidrig. Grundsätzliche Überlegungen Die Kinderzulagen sollen einen Teil der anfallenden Kinderkosten decken und bilden zusammen mit dem Leistungslohn das Erw
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1243.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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eine saubere Trennung zwischen den beiden Kantonsratsbeschlüssen erreicht wird. Die Verlängerungen sollen bis zum Inkraft- treten des revidierten Sozialhilfegesetzes dauern, längstens jedoch bis Ende 2007
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1249.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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allfällige Kostendachüberschreitung sollte zu Lasten der Bürger- gemeinde gehen, während eine Kostenunterschreitung vollumfänglich zu Gunsten des Kantons ausfallen sollte (vgl. dazu auch den Bericht und Antrag wird. Der zurückzuerstattende Betrag sollte sich pro Jahr bestimmungs- gemässer Verwendung um 4% vermindern. Die öffentlich-rechtliche Rückerstat- tungspflicht sollte im Grundbuch angemerkt werden. Die Rückerstattungsverpflichtung im Hinblick auf allfällige spätere Zweckänderungen ausgesprochen. Danach sollten die Beiträge anteilsmässig zurückzuerstatten sein, sofern die Baute vor Ablauf von 25 Jahren seit
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1248.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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verändern. Die Parteien sollten demnach immer noch – wie bisher – proportional nach der Anzahl ihrer Parlamentssitze vertreten sein. Nach dem Willen der vorberatenden Kommission sollte diese Änderung sofort Ausgangslage Gemäss § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kantonsrates vom 1. Dezember 1932 (BGS 141.1) sollten die Fraktionen in den Kommissionen angemessen vertreten sein. Die Regierung schlägt jetzt vor, Abs n (WAG) vom 23. Januar 1969 (BGS 131.1) vorgesehen ist. Gemäss dem regierungsrätlichen Vorschlag sollte diese Änderung auf den Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. 2 1248.5 - 11603 Die
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1248.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Konkordatskommission besteht aus neun Mit- gliedern. Sie wirkt bei … § 22 1 unverändert 2 Die Fraktionen sollen in den Kommissionen ange- messen, d.h. proportional zur Anzahl ihrer Parla- mentssitze, vertreten
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1308.1 - Motionstext
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ähnliche Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ergriffen. Im Kanton Thurgau sollen solche 2 1308.1 - 11659 Massnahmen im Jahre 2006, im Kanton Schwyz im Jahre 2007 eingeführt werden
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1324.1 - Interpellationstext
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damit nicht unnötig Kosten für teure Renovationen und Instand- stellungsarbeiten ausgegeben werden, sollte eine andere Nutzung in kurzer Zeit möglich werden. __________ 300/cp
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1232.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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und Homöopathie im Bereich Alternativmedizin. Im Rahmen der zentral- schweizerischen Koordination sollen die bestehenden beiden öffentlichen Schulen zu einer Schule zusammengefasst werden. Diese wird künftig
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1245.1 - Motionstext
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2004 waren die familienpolitischen Anliegen praktisch unbestritten. Um diesen nun gerecht zu werden, sollen mindestens bei den Staats- und Gemeindesteuern die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen