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Art. 8, Art. 27 und Art. 42 ATSG, Art. 12 Abs. 2 ATSV, Art. 8 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 AVIG
Einreichens des Entschädigungsgesuchs das Vorhandensein von Kinderhüteplätzen prüfen (Erw. 3.3). Vielmehr soll diese Prüfung erst erfolgen, wenn sich während der Leistungsbezugsdauer Anzeichen für fehlende Ve bereits bei Anmeldung zum Leistungsbezug zu prüfen bzw. auf diesen Zeitpunkt hin anzunehmen. Vielmehr soll diese Prüfung erst erfolgen, wenn während der Leistungsbezugsdauer Anzeichen für fehlende Vermitt
§ 29 Abs. 4 PBG
sind, schlägt die Kommission eine Präzisierung vor. Für eine wesentliche Änderung einer Arealbebauung soll nicht mehr das Prinzip der Einstimmigkeit gelten, sondern gemäss Vorschlag der Kommission genügt es Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes zu § 29 PBG u.a. aus, mit der Neuformulierung der Bestimmung solle die Rechtssicherheit für alle Betroffenen erhöht werden, ohne dass die Anforderungen an die Areal
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Bestimmung mit einem Beispiel wie folgt: "Wenn beim Ausfüllen einer Steuererklärung ein Fehler unterläuft, soll trotzdem die Verrechnungssteuer zurückerstattet werden." Etwas später im Votum subsumierte er unter lastete Einkunft bloss fahrlässig oder mit Absicht bzw. eventualabsichtlich nicht angegeben hat. Sollte das Verwaltungsgericht dabei auf Fahrlässigkeit erkennen, müssten bei konsequenter Anwendung von
Art. 30 Abs. 1 AVIG; Art. 26 AVIV; Art. 30 Abs. 3 AVIG i.V.m. Art. 45 Abs. 3 AVIV
Einstellung in der Anspruchsberechtigung nach Art. 30 Abs. 1 AVIG zu ahnden. Mit der Einstellungsregelung soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung verhindert werden. Die Einstellung an die Durchführungsstellen und sind für das Sozialversicherungsgericht nicht verbindlich. Dieses soll sie bei seiner Entscheidung aber berücksichtigen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht wahrnahm. Dabei wurde gemäss Gesprächsprotokoll eine neue Zielvereinbarung – der Beschwerdeführer sollte sich mehr auf ausgeschriebene Stellen bewerben und lediglich zwei Drittel der Bemühungen auf Net
§ 8 Abs. 3 EG BGFA
Interessen auf gesetzeskonformem Weg durchzusetzen. Mit seinem juristischen Wissen und der Erfahrung soll er den Rechtsuchenden helfen. Diese Tätigkeit erfordert ein hohes Mass an Vertrauenswürdigkeit. Diese schützen, wenn jemand aufgrund eines strafbaren Verhaltens nicht mehr vertrauenswürdig sei. Daher solle solchen Personen die Berechtigung zur Führung des Titels entzogen werden können. Damit werde in diesem
Art. 20a Abs. 5 VRV, Art. 8 Abs. 1 BV
vom 19. Juni 1995 [VTS, SR 741.41] aufgeführte Zeichen für Fahrzeuge von Gehbehinderten). Anspruch soll offensichtlich eine Person haben, die sich wegen der Schwere ihrer Gehbehinderung dauernd nur mit
Verfahrensrecht
beaufsichtigen, um eine rechtmässige und gut funktionierende Verwaltung zu gewährleisten. Die Eingabe soll eine Aktion veranlassen, welche die Aufsichtsbehörde von Amtes wegen durchführen müsste, würde sie indirekt Betroffenen im Verfahren nach dem Öffentlichkeitsgesetz im Ergebnis weniger geschützt sein sollen als in einem Verwaltungs- oder Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren, wo sie formelle Parteistellung
Sozialversicherung
Einstellung in der Anspruchsberechtigung nach Art. 30 Abs. 1 AVIG zu ahnden. Mit der Einstellungsregelung soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung verhindert werden. Die Einstellung an die Durchführungsstellen und sind für das Sozialversicherungsgericht nicht verbindlich. Dieses soll sie bei seiner Entscheidung aber berücksichtigen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht wahrnahm. Dabei wurde gemäss Gesprächsprotokoll eine neue Zielvereinbarung – der Beschwerdeführer sollte sich mehr auf ausgeschriebene Stellen bewerben und lediglich zwei Drittel der Bemühungen auf Net
Grundsätzliche Stellungnahmen
Empfehlungen jedoch gerichtlich überprüfen lassen beziehungsweise durchsetzen kann. Grundsätzlich soll der Datenschutz in der Verwaltung jedoch in erster Linie durch Information, Beratung und Ausbildung das Gericht wiederum per E-Mail an die Einwohnerkontrolle und brachte vor, die betroffene Person solle als Zeugin in einem bestimmten Strafverfahren vorgeladen werden, die Schweizer Wohnsitzanschrift der durchgeführt werden, durchaus ein Instrument der internen Schulevaluation sein können. Solche Feedbacks sollten indessen primär dazu dienen, der durchführenden Lehrperson Input für ihren eigenen Unterricht zu
Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
Orientierung (vgl. weiter oben Ziff. II. E. 2.4) geradezu auf. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung soll den Bewerberinnen und Bewerbern dadurch ermöglicht werden, sich sowohl inhaltlich als auch mental Verwendung spezifischer Lehrmittel auf die Prüfung des Wissens vorbereiten, das ihre Integration belegen soll (BGE 140 I 99 E. 3.7.2). Dies gilt vor allem dann, wenn eine Einbürgerungsbehörde Wissen prüft, dass über weniger bekannte historische Ereignisse (wie zum Beispiel die Burgunderkriege) verlangt. Weiter sollen die Einbürgerungswilligen gemäss dem angefochtenen Entscheid in der Lage sein, diese historischen

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