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2162.2 - Antwort des Regierungsrates
verfügen. Deshalb dürften Prämienausstände von Sans- Papiers in der Praxis äusserst selten sein. Sollte es trotzdem zu einem solchen Fall kommen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für die übrigen V
2165.15 - Ablauf der Referendumsfrist: 8. April 2014
reichender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen voraussichtlich begangen werden sollen oder es zur Abwehr drohender Ge- fahren geeignet und erforderlich ist. 3 Hat die Observation insgesamt
2170.11 - Antrag von Kurt Balmer zur 2. Lesung
Volksabstimmung grossmehrheitlich die gegenteilige Meinung zu vertreten. Auch wenn die Zeit drängt, so sollen keine Hau-Ruck Übungen veranstaltet werden. Im Bericht des Regierungsrates und der Kommission finden
2175.2 - Antwort des Regierungsrates
April 2012, in welcher eine Über- prüfung der Organisation von Informatikprojekten verlangt werde, solle nun auch geprüft wer- den, ob grundsätzlich bei den durch den Kanton Zug vergebenen öffentlichen Aufträgen
1512.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Dezember 2007
vom 17. Dezember 19982) wird wie folgt geändert: § 7 bis (neu) Erlass des Schutzwaldperimeters 1 Sollen Perimeter über Wälder mit erhöhter oder besonderer Schutzfunk- tion gegen Naturgefahren erlassen
1512.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
vom 17. Dezember 19982) wird wie folgt geändert: § 7 bis (neu) Erlass des Schutzwaldperimeters 1 Sollen Perimeter über Wälder mit erhöhter oder besonderer Schutzfunk- tion gegen Naturgefahren erlassen
1523.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
können. Da diese dem Kanton für dessen Bauvorhaben immer wieder Land zur Verfügung stellen müssen, sollte der Kanton geeignete Parzellen besitzen, welche als Realersatz angeboten werden können. Gerade im finanzielle Mittel, weshalb sich ein neuer Kreditbeschluss aufdrängt. Mit dem beantragten Rahmenkredit sollen weiterhin Landreserven für zukünftige Projekte beschafft werden. Auch wenn in naher Zukunft ein
1526.2 - Antwort des Regierungsrates
Massnahmen bei einer Kläranlage und bei einzelnen Anfallstellen sinnvoll sind. Diese und weitere Fragen sollen in nächster Zeit mit dem Projekt „Strategie MicroPoll“ beantwortet werden. Der Schweizerische Na Bundesamt für Gesundheit und der Universität Bern über- nommen werden. Die restlichen Fr. 400'000.- sollen durch die Kantone, Spitäler und Private finanziert werden. Ist der Regierungsrat bereit, ein Gesuch
1526.1 - Interpellationstext
Bundesamt für Gesundheit und der Universität Bern über- nommen werden. Die restlichen Fr. 400'000.- sollen durch die Kantone, Spitäler und Private finanziert werden. Ist der Regierungsrat bereit, ein Gesuch
1532.1 - Motionstext
erheblicher Weise in die Wirtschaftsfrei- heit ein. Entsprechend der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sollten die Voraussetzungen dieses Eingriffes zumindest in den Grundzügen im Gesetz selbst geregelt werden betreffend die Änderung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung zu unterbrei- ten. Dabei sollen die wichtigsten Qualitätsanforderungen an die privaten und gemeindlichen Angebote im Gesetz selbst

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