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1552.1 - Gedruckter Bericht
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schaft per 1.1.2007 zusätzlich 0.6 Personal- einheiten an juristischem Personal zugeteilt wurden, sollten nun überjährige Fälle vermieden werden können. 7. Jugendgericht Die Belastung des Jugendgerichts werden. Da dem Strafgericht per 1.1.2007 eine zusätz- liche Gerichtsschreiberstelle zugeteilt wurde, sollte eine weitere Reduktion der Pendenzen möglich sein, sofern sich die Neueingänge in Grenzen halten wäre verfrüht. Ein weiterer Abbau der Pendenzen und eine weitere Verkürzung der Verfah- rensdauer sollte nach und nach erreicht werden können, sofern die Zahl der Neu- eröffnungen nicht wieder zunimmt.
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1553.1 - Gedruckter Bericht
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Verwaltungsgericht des Kantons Zug Rechenschaftsbericht 2005/2006 1 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gestützt auf § 60 Abs. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes erstatten wi
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1507.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.3 (Laufnummer 12338) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERLÄNGERUNG DER LAUFZEIT DES RAHMENKREDITS ZUR ABGELTUNG DINGLICHER RECHTE BEI MASSNAHMEN FÜR DEN NATUR- UND LANDSCHAF
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1540.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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und ist massiv überbelegt, was Um- und Erweiterungs- bauten notwendig macht. Die gesamten Baukosten sollen sich auf 4.1 Mio. Singapore Dollars belaufen, was zurzeit rund 3.3 Mio. Franken entspricht. Der Beitrag
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1541.1 - Interpellationstext
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Richtplan Tangente Neufeld ohne den Berganschluss Keine Tangente Neufeld. Mehrfachantworten sollten möglich sein resp. die Angabe der bevorzugten Va- rianten. Mit diesem Vorgehen könnte der Souverän
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1509.2 - Antwort des Regierungsrates
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für die „Spezialfinanzierung Strassenbau“ an der Kantonsratssitzung vom 28. Juni 2007 ausgeführt, sollen die Änderungen den ökologischen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen
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1512.2 - Antrag des Regierungsrates
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vom 17. Dezember 19982) wird wie folgt geändert: § 7 bis (neu) Erlass des Schutzwaldperimeters 1 Sollen Perimeter über Wälder mit erhöhter oder besonderer Schutzfunk- tion gegen Naturgefahren erlassen
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1536.1 - Motionstext
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ermöglicht, Verursacherinnen und Verursacher von Littering im Ordnungsbussen- verfahren zu büssen. Es sollen Sicherheitsassistenten ausgebildet werden, welche die Ordnungsbussen erheben dürfen. Ausgangslage: finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen um Aktivitäten gegen Littering durchzuführen. Daher sollen Sicherheitsassistentinnen und -assistenten ausgebildet werden, welche die Ordnungsbussen erheben
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3161.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entspre- chenden Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe
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3161.4a - Beilage 1: Synopse
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beteiligt Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundesebene nicht zustande kommen, reduziert sich mit die Summe