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3179.1 - Antwort des Regierungsrats
Einfluss nehmen kann, sondern im Rahmen der Budgetgenehmigung bestimmt, wie die Mittel verwendet werden sollen (vgl. Sei- ten 16 ff. Bericht und Antrag RR). Andererseits erscheint im Hinblick auf die Rückzonungen
3198.1 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 3198.1 Laufnummer 16522 Laufnummer Nr. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion betreffend irreführende Passagen im Abstimmungsheft zu längeren Ladenöffnungszeiten Antwort des Regierungsrats vom 23
3199.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 3199.2 Laufnummer 16521 Petition von X.V. Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der nicht selbsterklärenden Begriffe «Hilflosigkeit» und «Hilflosenentschädigung» in der Bundesge
3197.1 - Interpellationstext
die nächste (nicht stimmberech - tigte) «dritte Generation» gar nicht erst berücksichtigt. Kinder sollen im Kanton Zug zukünftig eine Stimme bekommen. Dies indem bei kantonalen und kommunalen Angelegenheiten tigten (und gleichzeitig sorgebe - rechtigten) Eltern für sie wählen und abstimmen können. Dabei sollen die Stimmen den sorgeberechtigen Eltern im Sinne eines Splittings zuwachsen, so dass eine Vertretung
3200.2 - Antrag des Regierungsrats
Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entsprechen- den Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entsprechen- den Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe sätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes[SR
3200.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. August 2021
zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes1)
3200.4 - Ergebnis 1. Lesung
zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes1)
3216.1 - Antwort des Regierungsrats
frühzeitig zu unterbrechen und da- mit die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Aus Sicht der Bildung sollen Klassenquaran- tänen verhindert und Schulen offen gehalten werden. Dieses Ziel wird erreicht. In
3223.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
Ihrer Ansicht nach scheitere die Kommunikation häufig am Wissensvorsprung der Verwaltung. Deshalb sollte Letztere um eine leicht verständliche Sprache bemüht sein, auf standardisierte Textbausteine verzichten
2978.1 - Interpellationstext
b) Wenn ja, mit wie vielen konventionellen und adaptiven Antennen? 6. a) Welche Frequenzbereiche sollen für die 5G-Technologie zukünftig belegt werden? b) Sind der Regierung diesbezüglich Risiken für Mensch

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