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3179.1 - Antwort des Regierungsrats
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Einfluss nehmen kann, sondern im Rahmen der Budgetgenehmigung bestimmt, wie die Mittel verwendet werden sollen (vgl. Sei- ten 16 ff. Bericht und Antrag RR). Andererseits erscheint im Hinblick auf die Rückzonungen
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3198.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3198.1 Laufnummer 16522 Laufnummer Nr. Kleine Anfrage der FDP-Fraktion betreffend irreführende Passagen im Abstimmungsheft zu längeren Ladenöffnungszeiten Antwort des Regierungsrats vom 23
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3199.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 3199.2 Laufnummer 16521 Petition von X.V. Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung der nicht selbsterklärenden Begriffe «Hilflosigkeit» und «Hilflosenentschädigung» in der Bundesge
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3197.1 - Interpellationstext
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die nächste (nicht stimmberech - tigte) «dritte Generation» gar nicht erst berücksichtigt. Kinder sollen im Kanton Zug zukünftig eine Stimme bekommen. Dies indem bei kantonalen und kommunalen Angelegenheiten tigten (und gleichzeitig sorgebe - rechtigten) Eltern für sie wählen und abstimmen können. Dabei sollen die Stimmen den sorgeberechtigen Eltern im Sinne eines Splittings zuwachsen, so dass eine Vertretung
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3200.2 - Antrag des Regierungsrats
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Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entsprechen- den Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe Beschluss gemäss § 1 Abs. 1 steht unter dem Vorbehalt der entsprechen- den Beschlüsse des Bundes. Sollte der zweite Teil der Finanzhilfen auf Bundes- ebene nicht zustande kommen, reduziert sich die Summe sätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes[SR
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3200.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 31. August 2021
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zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes1)
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3200.4 - Ergebnis 1. Lesung
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zusätzlich 68,9 Millionen Franken, insgesamt also maximal 150 Millionen Franken, zur Verfügung. § 3 1 Sollte der Bund die finanzielle Unterstützung von Unternehmen im Sinne von Art. 12 des Covid-19-Gesetzes1)
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3216.1 - Antwort des Regierungsrats
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frühzeitig zu unterbrechen und da- mit die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Aus Sicht der Bildung sollen Klassenquaran- tänen verhindert und Schulen offen gehalten werden. Dieses Ziel wird erreicht. In
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3223.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Ihrer Ansicht nach scheitere die Kommunikation häufig am Wissensvorsprung der Verwaltung. Deshalb sollte Letztere um eine leicht verständliche Sprache bemüht sein, auf standardisierte Textbausteine verzichten
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2978.1 - Interpellationstext
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b) Wenn ja, mit wie vielen konventionellen und adaptiven Antennen? 6. a) Welche Frequenzbereiche sollen für die 5G-Technologie zukünftig belegt werden? b) Sind der Regierung diesbezüglich Risiken für Mensch