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2976.2a - Beilage 1
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Beilage 1 Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Confdration suisse Energie und Kommunikation UVEK Confederazione Svtzzera Bundesamt für Raumentwicklung ARE
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3080.1b - Beilage 2: COVID-19 Stützungsverordnung
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finanziellen Auswirkungen des Coronavirus nicht überschreiten dürfen. § 7 Rückzahlung der Beiträge 1 Sollte der Bund seine Massnahmen für diejenigen Fälle ausbauen, für wel- che die Gesuchsstellenden Beiträge
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3096.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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noch offener Fragen wird die Da- tenschutzstelle alle anderen Kirchgemeinden in- formieren. Somit sollten die weiteren Gesuche im Jahr 2020 effizient und erfolgreich abgewickelt werden können. Dies betrifft schwei- zerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen-Assoziierungsabkom- mens» sollten Bund und Kantone in ihren Zustän- digkeitsbereichen mindestens alle zwei Jahre eine Schengen-Kontrolle
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3151.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Vorlage Nr. 3151.3 Laufnummer 16568 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS 368, Drälikerstrasse, Chamerstrasse–Kanalstrasse, Gemeinde Hünenberg» Bericht und A
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3151.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dafür, die Abstimmung unter der Annahme durch- zuführen, dass alle drei Massnahmen nötig sind. Sollten die zuhanden des Berichts zu erfol- genden Abklärungen etwas anderes ergeben, könnte von einem S
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3173.1 - Motionstext
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und sollte diesem Führungsanspruch nun auch energie- und versorgungspolitisch gerecht werden. Der Kanton Zug konnte immer auf den Goodwill seiner Bevölkerung und der Wirtschaft zählen und sollte das in
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3204.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der kantonalen Verwaltung gilt – gleich. Die Aufnahme von § 28 ter PG sollte insbesondere das Begünstigungsverbot bei den Angestellten bekannter machen. Dementsprechend wurde
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3202.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Änderungen und Aufhebungen sind der Konkordatskommission für ein Einspruchsverfahren zu unterbreiten. Sollte die Kommission mit der rechtlichen Qualifikation als Verwaltungsvereinbarung nicht ein- verstanden sie Einspruch. Der Regierungsrat führt ein Einigungsverfahren mit der Konkordatskommission durch. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, entscheidet der Kan- tonsrat über die rechtliche Qualifikation
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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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3211.2 - 16719 Seite 5/7 soweit legal, als sie nicht zu einer Gesetzesumgehung gegründet werden. Sollten Gesetzes- verstösse festgestellt werden, werden diese entsprechend geahndet. Bei Neuanmeldungen von Augen vor der Schattenwirtschaft und deren Gesetzesübertretungen, welche ein Rechtsstaat nie dulden sollte und darf. Dennoch gilt es die Schattenwirtschaft nach Relevanz und staatspolitischer Auswirkung zu
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3219.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 3219.1 Laufnummer 16557 Postulat von Laura Dittli, Kurt Balmer und Michael Felber betreffend elektronische Ausfertigungen von öffentlichen Urkunden und Beglaubigun- gen vom 25. März 2021 K