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2831.1 - Postulatstext
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abends zu optimieren. Die Fahr- zeiten sollen mit dem Unterrichtsbeginn und –ende der Kantonsschule Menzingen koordiniert werden. Diese entlastenden Fahrkurse sollen während der Schulzeit für Schülerinnen
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2844.49 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung (Steuerfuss)
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en aus Sicht des Regierung s- rats, die Steuererhöhung zum geplanten Zeitpunkt nicht umzusetzen. Sollte die Entwicklung substanziell schlechter verlaufen, als in den obigen Szenarien geschildert, könnte
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2844.51 - Antrag von Manuel Brandenberg und Markus Hürlimann zur 2. Lesung (Pendlerabzüge)
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verzichten kann. Auf die Steuererhöhung, welche mit der Einschränkung der Pendlerabzüge geplant ist, sollte deshalb ebenfalls verzichtet werden. Weder ist es für die kantonalen Finanzen (Mehreinnahmen von hinnehmen muss. Falls der Rat eine Einschränkung der Berufsauslagen jedoch als unumgänglich betrachtet, sollte diese Massnahme mit einer Beschränkung auf 9'000 Franken weniger hart ausfallen als geplant und im
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2844.48 - Antrag von Rita Hofer zur 2. Lesung (Polizeidienststellen)
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n Hünenberg, Steinhausen und Menzingen gleichzeitig zu gewährleisten. Anstatt diese zu streichen sollen günstigere Räumlichkeiten in Cham gesucht werden. 115/sl
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2845.6 - Antrag von Anastas Odermatt, Philip C. Brunner, Barbara Gysel und Andreas Hürlimann zur 2. Lesung
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Eigenkapitals und des Kreditvolumens» sein. Je- doch sollen diese Kriterien zwecks Flexibilität nicht in das Gesetz geschrieben werden. Vielmehr sollen der Regierung zusammen mit dem Bankrat die entsprechende klar definiert. 2. Wie aus dem Bericht der vorberatenden Kommission, S. 11/14 zu entnehmen ist, sollen Kennzahlen dieses Medianvergleichs und damit die Definition, was unter «vergleichbare Kantonalbanken»
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2853.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2853.1 Laufnummer 15758 Kleine Anfrage der SVP-Fraktion betreffend Asyl- und Flüchtlingsbereich Antwort des Regierungsrats vom 10. April 2018 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Dame
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2851.2 - Antwort des Regierungsrats
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zur Frage 1b. 2.a) Sind auch die Zuger Gemeinden der Auffassung, der «Abgabesatz für Einzonungen sollte auf 20 - 50 % festgeschrieben werden, wobei den Gemeinden 30 %, dem Kanton 20 % zustehen sollten» bei Um- und Aufzonungen für angemessen? Gemäss dem nun vorliegenden Vorschlag des Regierungsrats sollen die Gemeinden in ihren Bauordnungen festlegen können, dass sie mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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Stunden. Die Festlegung der jährlichen Sollarbeitszeit erfolgt gemäss den Berechnungen des Personalamts. 3 Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Sollarbeitszeit entsprechend dem Beschäftigungsgrad
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722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
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Zug im Einzelfall festgelegt. 17 722.212 Ziff. 59 Regionale Feuerwehrfahrzeuge (§ 28 Abs. 3 FSG) 1 Sollen Fahrzeuge durch mehrere Gemeinden gemeinsam beschafft werden, so legt die Gebäudeversicherung Zug
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721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
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Kanton Zug 721.53 Submissionsverordnung (SubV) Vom 20. September 2005 (Stand 10. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 2 des Submissionsgesetzes vom 2. Juni 20051), beschliesst: